Streitwert überprüfen

Fragen zu Gerichtskosten - altes Recht bis 31.07.2013
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Gast

#1

31.08.2006, 16:28

Hi!

Hab ein Problem! Mein Chef ist im Urlaub (das ist natürlich kein Problem :) ) und er hat mir eine Aufgabe da gelassen: Ich soll Streitwert überprüfen.

Und zwar, wir haben Klage eingereicht und Gericht hat Streitwert vorläufig festgesetzt wie folgt:

Klageantrag 1: 1000 EUR
Klageantrag 2: 1000 EUR
Klageantrag 3: 500 EUR
Klageantrag 4: 500 EUR
Klageantrag 5: 1000 EUR

Das waren unsere Anträge:

1. Die Beklagten werden gesamtschuldnerisch verurteilt, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, durch die die von ihrem Grundstück ausgehende wesentliche Beeinträchtigung des Grundstücks des Klägers, ausgeschlossen wird, welche bislang dadurch entsteht, dass aufgrund der von den Beklagten vorgenommenen Aufschüttungen auf ihrem Grundstück durch die ebenfalls von den Beklagten unsachgemäß errichtete Grenzmauer zwischen beiden Grundstücken infolge mangelhafter Abdichtung derselben fortwährend Feuchtigkeit in einem Umfang austritt, der zu erheblichen Verschmutzungen auf dem Grundstück des Klägers führt.

2. Die Beklagten werden verurteilt, geeignete Maßnahmen zu treffen, durch die die von ihrem vorbezeichneten Grundstück ausgehende wesentliche Beeinträchtigung des vorbezeichneten Grundstücks des Klägers ausgeschlossen wird, welche dadurch entsteht, dass aufgrund von den Beklagten vorgenommenen Aufschüttungen Niederschlags- und Gießwasser auf die Garagenzufahrt des Klägers fließt.

3. Die Beklagten werden verurteilt, die Standsicherheit der in unsachgemäßer Weise auf ihrem Grundstück errichteten "Grenzmauer" nachzuweisen.

4. Die Beklagten werden verurteilt, den an der Grenze zum vorbezeichneten klägerischen Grundstück aufgestellten Kompostbehälter zu entfernen.

5. Die Beklagten werden verurteilt, die in ihrem Wohnzimmer mit Richtung auf das klägerische Anwesen aufgestellte Kamera zu entfernen.

Wie kann ich jetzt Streitwert überprüfen?! Helft mir BITTE!!!!
Andreas

#2

31.08.2006, 16:45

Der Streitwert liegt hier im Ermessen des Gerichts, das seinen Spielraum genutzt hat.

Ich sehe keinen Grund, das als falsch anzunehmen; der Grund, den dein RA haben wird, dürfte wohl sein, daß er höher abgerechnet hat ? :wink:

Die einzige Möglichkeit, die du hättest, wäre, Präzendenzfälle zu finden, in denen es um identische Sachverhalte ging, damit du eine Orientierungshilfe hast, wie andere Gerichte in solchen Sachen den Wert festgesetzt haben.

Solche wirst du nicht finden, also hast du keine Möglichkeit zur Überprüfung.

Die Streitwertentscheidung sollte akzeptiert werden.
Gast

#3

31.08.2006, 16:50

Stimmt, er hat Streitwert höher angesetzt. Warum werde ich solche Fälle nicht finden?
Andreas

#4

31.08.2006, 16:52

Du kannst solche Fälle schon finden, allerdings darfst du, um aussagekräftige Daten zu erlangen, sicherlich ein paar Stündchen suchen.

Und wer hat die schon ?

Btw:
Daß er den SW höher angesetzt hat, war *so* klar :lol:
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