Reduzierte GK im Scheidungsverfahren
Verfasst: 24.07.2008, 15:19
hallo,
ich habe folgendes problem:
Scheidungsverfahren mit Zwangsverbund VA
Beide RAs verzichteten auf die Abfassung von Tatbestand und Entscheidungsgründen. Entsprechendes Urteil - nur mit Tenor - ist ergangen.
M. E. ermäßigen sich die GKs damit gem. Nr. 1311 KV GKG auf 0,5. Das Gericht hat trotzdem eine 2,0 nach Nr. 1310 KV GKG abgerechnet.
Eine Telefonat mit der zuständigen Kostenbeamtin ergab:
Die Ermäßigung der GK findet nur dann statt, wenn sowohl auf Tatbestand und Entscheidungsgründen und dem VA verzichtet wird. Dies war aufgrund Zwangsverbund vorliegend nicht der Fall.
Dies ergibt sich aus der Gesetzesvorschrift so nicht. Die Kostenbeamtin war auch nicht unbedingt dieser Meinung, hat aber vom Bezirksrevisor entsprechende Anweisung abzurechnen.
Ich möchte nun Erinnerung einlegen. Kann mir jemand weiterhelfen? Rechtsprechung? Literatur?
Ich habe leider keinen Hartmann/Kostengesetze zur Hand. Kann vielleicht mal jemand schauen, ob dort was dazu steht?
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Grüße
Sandra
ich habe folgendes problem:
Scheidungsverfahren mit Zwangsverbund VA
Beide RAs verzichteten auf die Abfassung von Tatbestand und Entscheidungsgründen. Entsprechendes Urteil - nur mit Tenor - ist ergangen.
M. E. ermäßigen sich die GKs damit gem. Nr. 1311 KV GKG auf 0,5. Das Gericht hat trotzdem eine 2,0 nach Nr. 1310 KV GKG abgerechnet.
Eine Telefonat mit der zuständigen Kostenbeamtin ergab:
Die Ermäßigung der GK findet nur dann statt, wenn sowohl auf Tatbestand und Entscheidungsgründen und dem VA verzichtet wird. Dies war aufgrund Zwangsverbund vorliegend nicht der Fall.
Dies ergibt sich aus der Gesetzesvorschrift so nicht. Die Kostenbeamtin war auch nicht unbedingt dieser Meinung, hat aber vom Bezirksrevisor entsprechende Anweisung abzurechnen.
Ich möchte nun Erinnerung einlegen. Kann mir jemand weiterhelfen? Rechtsprechung? Literatur?
Ich habe leider keinen Hartmann/Kostengesetze zur Hand. Kann vielleicht mal jemand schauen, ob dort was dazu steht?
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Grüße
Sandra