Reduzierte GK im Scheidungsverfahren

Fragen zu Gerichtskosten - altes Recht bis 31.07.2013
Antworten
SH28111977
Forenfachkraft
Beiträge: 111
Registriert: 01.08.2006, 16:54
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#1

24.07.2008, 15:19

hallo,

ich habe folgendes problem:

Scheidungsverfahren mit Zwangsverbund VA

Beide RAs verzichteten auf die Abfassung von Tatbestand und Entscheidungsgründen. Entsprechendes Urteil - nur mit Tenor - ist ergangen.

M. E. ermäßigen sich die GKs damit gem. Nr. 1311 KV GKG auf 0,5. Das Gericht hat trotzdem eine 2,0 nach Nr. 1310 KV GKG abgerechnet.

Eine Telefonat mit der zuständigen Kostenbeamtin ergab:

Die Ermäßigung der GK findet nur dann statt, wenn sowohl auf Tatbestand und Entscheidungsgründen und dem VA verzichtet wird. Dies war aufgrund Zwangsverbund vorliegend nicht der Fall.

Dies ergibt sich aus der Gesetzesvorschrift so nicht. Die Kostenbeamtin war auch nicht unbedingt dieser Meinung, hat aber vom Bezirksrevisor entsprechende Anweisung abzurechnen.

Ich möchte nun Erinnerung einlegen. Kann mir jemand weiterhelfen? Rechtsprechung? Literatur?

Ich habe leider keinen Hartmann/Kostengesetze zur Hand. Kann vielleicht mal jemand schauen, ob dort was dazu steht?

Vielen Dank für Eure Hilfe.

Grüße
Sandra
SH28111977
Forenfachkraft
Beiträge: 111
Registriert: 01.08.2006, 16:54
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#2

24.07.2008, 15:21

noch folgende anmerkung:

im gesetz steht:

"beendigung des gesamten verfahrens oder eine folgesache...."

dann müßte doch evtl. eine 0,5 GK aus dem Scheidungsstreitwert und dann evtl. eine 2,0 GK aus dem VA-Wert abgerechnet werden?

Allerdings gab es ja auch zum VA keinen Tatbestand und Entscheidungsgründe :-(
Mops
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1162
Registriert: 29.06.2007, 15:26
Wohnort: Halle (Saale)

#3

24.07.2008, 15:32

1311 Nr. 2.

AU Verzicht oder Urteil das nach 313 a Abs. 2 ZPO keine TB und keine Entscheidungsgründe enthält
...

313 a IV Z 1ZPO erlaubt aber keinen Verzicht in der Folgesache
Revisor
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1490
Registriert: 16.03.2007, 08:24
Beruf: Bezirksrevisor
Wohnort: NRW

#4

24.07.2008, 15:43

Eine Ermäßigung kommt hier nach überwiegender Ansicht nicht in Betracht, vgl.

OLG Zweibrücken NJW 2006, 2564
OLG Schleswig OLGR Schleswig 2007, 159
Kammergericht NJW 2007, 90

anderer Ansicht allerdings OLG Nürnberg FamRZ 2006, 634

Ein Verzicht auf Entscheidungsgründe ist beim Versorgungsausgleich als Folgesache nicht möglich, § 313a Abs. 4 Z. 1 ZPO.
SH28111977
Forenfachkraft
Beiträge: 111
Registriert: 01.08.2006, 16:54
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#5

24.07.2008, 15:44

Danke für die Rechtsprechungszitate und die superschnelle Antwort!!
HIMI
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1949
Registriert: 13.09.2007, 19:27
Wohnort: Frankfurt am Main

#6

28.07.2008, 10:22

dumme Frage: gab es das auch schon zu BRAGO-Zeiten?
ich glaub mich knutscht ein Elch
HIMI
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1949
Registriert: 13.09.2007, 19:27
Wohnort: Frankfurt am Main

#7

28.07.2008, 11:06

:schieb, ich habe hier leider keinen "alten" Hartmann
ich glaub mich knutscht ein Elch
Revisor
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1490
Registriert: 16.03.2007, 08:24
Beruf: Bezirksrevisor
Wohnort: NRW

#8

28.07.2008, 12:45

Mit "BRAGO" hat das nichts zu tun, es handelt sich hier um das GKG.
Die GKG-Systematik war früher (allerdings schon Jahre vor Einführung des RVG) völlig anders.
Antworten