RVG Gebühren für Streithelfer.

Fragen zu Gerichtskosten - altes Recht bis 31.07.2013
Tatisromeo
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#1

11.06.2008, 16:40

Hallo, ich bin neu hier und bräuchte eure Hilfe :D

Wir sind Streithelfer in einem Verfahren, jetzt wurde die Klage zurückgenommen. Was bzw. kann ich überhaupt was abrechnen. Ich hatte diesen Fall noch nie. :roll:

Schon mal danke für eure Hilfe.

LG
StineP

#2

11.06.2008, 16:43

Was habt Ihr denn gemacht? Schriftsatz? Termin wahrgenommen? Musst mal ein bisschen genauer ausführen.

Willkommen übrigens
Tatisromeo
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#3

11.06.2008, 16:56

Danke :P

Wir sind mit Schriftsatz an das Gericht, der Klägerseite beigetreten und haben eine Stellungnahme dazu geschrieben, am Termin waren wir nicht anwesend und jetzt wurde die Klage zurückgenommen.

Danke für die schnelle Reaktion.
Tatisromeo
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#5

12.06.2008, 08:26

:thx
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Michi85
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#6

15.10.2009, 17:16

hallöchen.

Ich schließe meine Frage hier gleich an.

Wir sind in einem Verfahren ebenfalls als Streithelfer auf der Klägerseite beigetreten. Das Verfahren endete nun in der zweiten Instanz.

Wir sind im erstinstanlichen Verfahren beigetreten, haben aber selbst keine Anträge gestellt. Wir sind bei den Terminen anwesend gewesen.

Kann ich nun ganz normal ein Verfahren abrechnen oder muss ich als Streithelfer was beachten??? Hilfe...
gkutes

#7

15.10.2009, 17:20

normale Abre für die I. Instanz. habt ihr nur keine Anträge gestellt oder habt ihr auch gar nichts zur Sache vorgetragen. Ist ja wichtig für 3100/3101

Für die zweite kommt wohl eher nur eine 1,1 Gebühr, da ihr euch lt deinem sachverhalt nicht bestellt habt
Michi85
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#8

16.10.2009, 13:40

vielen Dank
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Novia
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#9

20.11.2009, 13:55

huhu =)

mal eine ganz kurze frage an euch...

wir sind in I. instanz der klägerseite als streithelfer beigetreten, haben gewonnen, beklagte legt berufung ein, klägerseite hat sich bestellt, berufung wird abgewiesen, kosten (+ außergerichtliche) hat beklagte zu zahlen (auch unsere)...
wir haben in der berufungsinstanz nichts getan, nur die schriftsätze gelesen ;)

was kann ich denn jetzt in der zweiten instanz abrechnen?
ach ja, und was für außergerichtliche kosten sind gemeint?

danke schon mal :)
gkutes

#10

20.11.2009, 14:13

"außergerichtliche Kosten" sind die RA-Kosten des Verfahrens. "Kosten" sind die Gerichtskosten. Das steht immer so in KGEs...

seid ihr in der KGE die II. Instanz auch speziell erwähnt? Ich glaube (weiß aber grad nicht genau) dass man in der II. Instanz nicht noch einmal extra beitreten muss. Also ist euch eine 1,1 VG entstanden
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