Gerichtskosten bei Rücknahme?
Verfasst: 28.07.2006, 12:32
Hallo Kollegen und Kolleginnen,
vorab: ich bin Azubi(ne) für den RENO-Beruf.
Ich habe eine Problem, welches ich - so mein Chef - allein lösen soll. Jedenfalls bis Montag.
Unser Mandant hat gegen seine Schule geklagt. Er war bei der Klage ohne Anwalt.
Es fand im Januar ein nicht öffentlicher "Termin zur Erörterungs der Sach- und Rechtslage beim Berichterstatter" statt.
In dem Termin hat der Berichterstatter ihm erklärt, was er für eine Klage braucht, wenn die Klage erfolgreich sein soll. Also, Zeugen, usw.
Unser Mandat bat darum, einen Anwalt zu fragen. Er bat um zwei Monate Bedenkzeit.
Uns hat er die Klage erklärt, und wir ihm mitgeteilt, dass die Klage unsicher ist. Wir haben für ihn die Klage zurückgenommen.
Nun erhielt unser Mandant eine Kostenrechnung von 363,00 Euro.
Er beschwerte sich mit der "Erinnerung", und meinte, die Gebühr müsste sich auf 121,00 Euro wegen der Klagerücknahme reduziert haben.
Die Kostenbeamtin teilte nun mit, dass dies leider nicht der Fall ist. Sie verwies ihn auf Kostenverzeichnis Teil 5 Nr. 5111 1a. Sie erklärte weiter, dass eine mündliche Verhandlung stattfand.
Unser Mandat bat um Überprüfung der Kostenrechnung. Nach dem Kostenverzeichnis fällt eine Gebühr 3 u.a. nur an, wenn man nach einer mündlichen Verhandlung die Klage zurücknimmt.
Problem:
Es fand keine mündliche Verhandlung statt.
Es fand ein nicht öffentlicher Erörterungstermin statt.
Könnt ihr mir helfen?
Lieben Dank
vorab: ich bin Azubi(ne) für den RENO-Beruf.
Ich habe eine Problem, welches ich - so mein Chef - allein lösen soll. Jedenfalls bis Montag.
Unser Mandant hat gegen seine Schule geklagt. Er war bei der Klage ohne Anwalt.
Es fand im Januar ein nicht öffentlicher "Termin zur Erörterungs der Sach- und Rechtslage beim Berichterstatter" statt.
In dem Termin hat der Berichterstatter ihm erklärt, was er für eine Klage braucht, wenn die Klage erfolgreich sein soll. Also, Zeugen, usw.
Unser Mandat bat darum, einen Anwalt zu fragen. Er bat um zwei Monate Bedenkzeit.
Uns hat er die Klage erklärt, und wir ihm mitgeteilt, dass die Klage unsicher ist. Wir haben für ihn die Klage zurückgenommen.
Nun erhielt unser Mandant eine Kostenrechnung von 363,00 Euro.
Er beschwerte sich mit der "Erinnerung", und meinte, die Gebühr müsste sich auf 121,00 Euro wegen der Klagerücknahme reduziert haben.
Die Kostenbeamtin teilte nun mit, dass dies leider nicht der Fall ist. Sie verwies ihn auf Kostenverzeichnis Teil 5 Nr. 5111 1a. Sie erklärte weiter, dass eine mündliche Verhandlung stattfand.
Unser Mandat bat um Überprüfung der Kostenrechnung. Nach dem Kostenverzeichnis fällt eine Gebühr 3 u.a. nur an, wenn man nach einer mündlichen Verhandlung die Klage zurücknimmt.
Problem:
Es fand keine mündliche Verhandlung statt.
Es fand ein nicht öffentlicher Erörterungstermin statt.
Könnt ihr mir helfen?
Lieben Dank