Befreiung von der Pflicht zur Gerichtskostenzahlung
Verfasst: 26.02.2008, 12:15
Hallo zusammen
Wir vertreten einen Landkreis. Jetzt sind wir unsicher, ob dieser gem. § 2 GKG von der Pflicht zur Zahlung von Gerichtskosten befreit ist. Kann uns jemand weiterhelfen? Muss "unser" Landkreis Gerichtskosten zahlen oder ist er ähnlich wie die Bundesrepublik davon befreit?
Es ist dringend und für schnelle Hilfe wäre ich echt dankbar
Wir vertreten einen Landkreis. Jetzt sind wir unsicher, ob dieser gem. § 2 GKG von der Pflicht zur Zahlung von Gerichtskosten befreit ist. Kann uns jemand weiterhelfen? Muss "unser" Landkreis Gerichtskosten zahlen oder ist er ähnlich wie die Bundesrepublik davon befreit?
Es ist dringend und für schnelle Hilfe wäre ich echt dankbar