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Gerichtskostenbeträge ab 01.07.2006

Verfasst: 27.06.2006, 11:36
von dundine
Hallihallo zusammen, hab mal wieder eine Frage :D

Ab 01.07.2006 muß man ja zB für MBs mindestens 23 € statt wie bisher 18 € löhnen. Erhöht sich nur der Mindestbetrag oder weiß jemand, ob die Anlage 2 GKG dann generell auch geändert wird?

Verfasst: 27.06.2006, 11:53
von Gast
Hallo,

der Mindestbetrag wurde auf 900 € hochgesetzt.

Verfasst: 27.07.2006, 21:27
von Pepsi
?

Verfasst: 27.07.2006, 22:46
von wifey
Hallo na_se!

Kann mich Pepsi grad mal anschließen .... :?:
Was meinst Du mit den 900 Euro ?

Die 23 Euro von Dundine sind mir ja bekannt und klar ....

Verfasst: 24.08.2006, 16:57
von Gast
Hallo,

hier meine verspätete Antwort. Durch den Urlaub und die Vertretungen ist bei uns eine ganze Menge liegen geblieben, den man erstmal aufarbeiten musste.

Mit den 900 € meinte ich, dass die Gebühr für die Verfahren unter 900 € generell auf 23 € festgesetzt wurde. Die Splittung von 300 und 600 ist jetzt weggefallen.

Verfasst: 24.08.2006, 21:40
von wifey
OK, dann ist alles klar und wir sind uns einig :hurra

Verfasst: 24.08.2006, 22:47
von Pepsi
axo... hihi