Gerichtskostenbeträge ab 01.07.2006

Fragen zu Gerichtskosten - altes Recht bis 31.07.2013
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dundine
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#1

27.06.2006, 11:36

Hallihallo zusammen, hab mal wieder eine Frage :D

Ab 01.07.2006 muß man ja zB für MBs mindestens 23 € statt wie bisher 18 € löhnen. Erhöht sich nur der Mindestbetrag oder weiß jemand, ob die Anlage 2 GKG dann generell auch geändert wird?
Gast

#2

27.06.2006, 11:53

Hallo,

der Mindestbetrag wurde auf 900 € hochgesetzt.
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Pepsi
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#3

27.07.2006, 21:27

?
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wifey
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#4

27.07.2006, 22:46

Hallo na_se!

Kann mich Pepsi grad mal anschließen .... :?:
Was meinst Du mit den 900 Euro ?

Die 23 Euro von Dundine sind mir ja bekannt und klar ....
Viele Grüße

ich
Gast

#5

24.08.2006, 16:57

Hallo,

hier meine verspätete Antwort. Durch den Urlaub und die Vertretungen ist bei uns eine ganze Menge liegen geblieben, den man erstmal aufarbeiten musste.

Mit den 900 € meinte ich, dass die Gebühr für die Verfahren unter 900 € generell auf 23 € festgesetzt wurde. Die Splittung von 300 und 600 ist jetzt weggefallen.
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wifey
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#6

24.08.2006, 21:40

OK, dann ist alles klar und wir sind uns einig :hurra
Viele Grüße

ich
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#7

24.08.2006, 22:47

axo... hihi
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