Hallihallo zusammen, hab mal wieder eine Frage
Ab 01.07.2006 muß man ja zB für MBs mindestens 23 € statt wie bisher 18 € löhnen. Erhöht sich nur der Mindestbetrag oder weiß jemand, ob die Anlage 2 GKG dann generell auch geändert wird?
Gerichtskostenbeträge ab 01.07.2006
Hallo,
hier meine verspätete Antwort. Durch den Urlaub und die Vertretungen ist bei uns eine ganze Menge liegen geblieben, den man erstmal aufarbeiten musste.
Mit den 900 € meinte ich, dass die Gebühr für die Verfahren unter 900 € generell auf 23 € festgesetzt wurde. Die Splittung von 300 und 600 ist jetzt weggefallen.
hier meine verspätete Antwort. Durch den Urlaub und die Vertretungen ist bei uns eine ganze Menge liegen geblieben, den man erstmal aufarbeiten musste.
Mit den 900 € meinte ich, dass die Gebühr für die Verfahren unter 900 € generell auf 23 € festgesetzt wurde. Die Splittung von 300 und 600 ist jetzt weggefallen.