Huhu!
Seit wann muss man, wenn man Widerklage erhoben hat, Gerichtskosten einzahlen? Ist mir bisher nie untergekommen, hab nun eine Rechnung vom Gericht vorliegen. In § 12 GKG kann ich immerhin etwas dazu finden, dass das Verfahren nicht erst nach Zahlung fortgeführt wird, aber sonst?!?
Widerklage
- LuzZi
- ...ist hier unabkömmlich !
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Hmm ehrlich gesagt keine Ahnung. Die letzte Widerklage die wir hatten war vor dem Arbeitsgericht. Widerklagen sind auch ein Thema, mit dem ich mich nicht anfreunden kann Dachte aber, da fallen keine Gerichtskosten an.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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Guten Morgen,
ich habe gerade ein Klage-/Widerklageverfahren abgerechnet und kann daher ganz sicher sagen, dass wir definitiv KEINE Gerichtskosten für die Widerklage eingezahlt haben! Ich verstehe § 12 aber auch so, dass kein Kostenvorschuss geleistet werden muss.
Liebe Grüße aus dem heute grauen und verregneten Niedersachsen sendet
Grace
ich habe gerade ein Klage-/Widerklageverfahren abgerechnet und kann daher ganz sicher sagen, dass wir definitiv KEINE Gerichtskosten für die Widerklage eingezahlt haben! Ich verstehe § 12 aber auch so, dass kein Kostenvorschuss geleistet werden muss.
Liebe Grüße aus dem heute grauen und verregneten Niedersachsen sendet
Grace
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Eine Vorschusspflicht besteht nicht, wohl aber ist Fälligkeit der Gebühr nach dem höheren Streitwert mit Eingang der Widerklage eingetreten (§ 6 GKG).
Da nach § 13 KostVfg Kosten alsbald nach Fälligkeit angesetzt werden sollen, ist es also korrekt, dass eine Rechnung erteilt wurde.
Nur darf der Fortgang des Verfahrens nicht von der Zahlung abhängig gemacht werden.
Da nach § 13 KostVfg Kosten alsbald nach Fälligkeit angesetzt werden sollen, ist es also korrekt, dass eine Rechnung erteilt wurde.
Nur darf der Fortgang des Verfahrens nicht von der Zahlung abhängig gemacht werden.
Wir haben das häufig mit Widerklagen in der Kanzlei. Die Widerklage wird einfach erhoben, ohne das - wie bei der Klage - GK-Vorschuss einbezahlt werden muss. Und irgendwann flattert dann ne Rechnung von der LOK rein.