Rückerstattung zuviel gezahlter Gerichtskosten
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Wegen der Insolvenz wurde es gem. § 240 ZPO unterbrochen. Oder muss ich deswegen zwangsläufig warten mit der Gebührenrückforderung?
Liebe Grüße
Sylvia
Das Glück Deines Lebens hängt von der Beschaffenheit Deiner Gedanken ab.
Sylvia
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Dann wirst du auch keine GK-Erstattung erhalten, da es diese erst bei Beendigung gibt.
Bei einer Klagerücknahme würdest du die GK zurück erhalten. Fraglich, ob das sinnvoll ist.
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Gut, danke, dann warte ich natürlich noch ab.
Liebe Grüße
Sylvia
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