Streitwertberechnung bei wiederkehrenden Leistungen
Verfasst: 21.05.2006, 21:03
hallo, ich habe mal zwei Fragen,
Ich muss den Streitwert herausfinden bezogen auf wiederkehrende Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung, in § 9 ZPO steht der jährliche Betrag mal 3 1/2 und in § 42 GKG steht den jährlichen Betrag mal 3 was den denn maßgablich??
und die zweite Frage ist: Wir wollen den Streitwert festsetzen lassen und ich soll ihn mal vorab ausrechnen, was für ein Betrag nehme ich da, wenn wir die Klage 2002 eingereicht haben sagen wir mal mit 30.000 EUR aber wir haben mitlerweile 2006 wir haben auch des öfteren die klage erweitert. Gibt es bei wiederkehrende Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung eine Grenze oder wie ist das? Ich komme da einfach nicht weiter.
Ich hoffe ich habe es einigermaßen erklären können und mir kann jemand helfen.
Ich muss den Streitwert herausfinden bezogen auf wiederkehrende Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung, in § 9 ZPO steht der jährliche Betrag mal 3 1/2 und in § 42 GKG steht den jährlichen Betrag mal 3 was den denn maßgablich??
und die zweite Frage ist: Wir wollen den Streitwert festsetzen lassen und ich soll ihn mal vorab ausrechnen, was für ein Betrag nehme ich da, wenn wir die Klage 2002 eingereicht haben sagen wir mal mit 30.000 EUR aber wir haben mitlerweile 2006 wir haben auch des öfteren die klage erweitert. Gibt es bei wiederkehrende Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung eine Grenze oder wie ist das? Ich komme da einfach nicht weiter.
Ich hoffe ich habe es einigermaßen erklären können und mir kann jemand helfen.