Streitwertberechnung bei wiederkehrenden Leistungen

Fragen zu Gerichtskosten - altes Recht bis 31.07.2013
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leela
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#1

21.05.2006, 21:03

hallo, ich habe mal zwei Fragen,

Ich muss den Streitwert herausfinden bezogen auf wiederkehrende Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung, in § 9 ZPO steht der jährliche Betrag mal 3 1/2 und in § 42 GKG steht den jährlichen Betrag mal 3 was den denn maßgablich??

und die zweite Frage ist: Wir wollen den Streitwert festsetzen lassen und ich soll ihn mal vorab ausrechnen, was für ein Betrag nehme ich da, wenn wir die Klage 2002 eingereicht haben sagen wir mal mit 30.000 EUR aber wir haben mitlerweile 2006 wir haben auch des öfteren die klage erweitert. Gibt es bei wiederkehrende Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung eine Grenze oder wie ist das? Ich komme da einfach nicht weiter.

Ich hoffe ich habe es einigermaßen erklären können und mir kann jemand helfen.

:)
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Melanie
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#2

22.05.2006, 10:44

Hallo Leela,
erst einmal ein herzliches :welcome. Du wirst an diesem Forum mit Sicherheit viel Freude haben. Jetzt zu Deinem Problem:
Der Gegenstandswert bestimmt sich über § 23 Abs. 1 S. 1 RVG (dort steht: Der Gegenstandswert im gerichtl. Verfahren richtet sich nach den für die Gerichtsgebühren geltenden Wertvorschriften, also GKG! ) nach §§ 39 bis 60 GKG. Ist dort keine speziellere Vorschrift bestimmt, richtet sich der Gegenstandswert über § 48 Abs. 1 S. 1 GKG nach den §§ 3-9 ZPO. Also immer erst in die §§ 39 bis 60 GKG reinschauen. Steht dort nichts, dann wird nach den §§ 3-9 ZPO der Wert bestimmt.

Zu Deiner zweiten Frage kann ich leider nichts sagen. Bin mir aber sicher, daß Du hier im Forum eine Antwort erhalten wirst. Bin schon gespannt auf die Antwort.
Viele Grüße

Melanie :pcwink
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Melanie
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#3

29.05.2006, 21:59

Schade, daß niemand eine Antwort parat hat. Ich war schon so neugierig.
Viele Grüße

Melanie :pcwink
leela
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#4

29.05.2006, 23:40

ja das finde ich auch, muss die sache diese woche mit meinem chef besprechen, schade hatte so gehofft das mir einer helfen kann.
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