Guten Morgen an alle Mitstreiter
Hab hier mal etwas für Euch gefunden:
Pfändungs- und Überweisungsbeschluss gegen Gesamtschuldner löst nur einmal Gerichtkosten aus
Was vielen Gläubigern unbekannt ist: beantragt ein Gläubiger einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss der mehrere Schuldner benennt, so fällt die Gebühr für die Gerichtskosten in Höhe von 15 € (Nr. 2111 GKG-VV) nur einmal an.
Grund: durch die Gerichtskosten soll die Tätigkeit des gerichtlichen Verfahrens abgegolten werden. Auch wenn also Gesamtschuldner vorliegen, ist somit lediglich nur eine gerichtliche Maßnahme gegeben.
(Quelle: Dipl. Rechtspfleger Peter Mock - Beitrag vom 01.04.08 - Aktuelle Praxisprobleme der Zwangsvollstreckung )
Ich glaube damit erübrigt sich so manche Diskussion.
Viele Grüße