Fragen zu Gerichtskosten - altes Recht bis 31.07.2013
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booo
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#21
29.01.2008, 10:47
aaaaaaaaahhhhhhhhh *rumschrei*
![Winken ;-)](./images/smilies/icon_wink.gif)
´
jetzt is alles noch wirrer!
...und außerdem bin jetzt offiziell fertig, weil ich inoffiziell keinen Bock mehr hab ![Bild](http://www.bsin-forum.de/images/smilies/stricken.gif)
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Jupp03/11
#22
29.01.2008, 10:55
Um einen zu hassen, mußst schon was anderes machen.
Die Entscheidung des LB bezieht sich eindeutig auf GK.
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rosa
#23
29.01.2008, 10:57
hhhmmm ok, ich glaube dann verfahre ich einfach so, dass ich euch glaube, dass es eigentlich richtig wäre für jeden schuldner einzuzahlen, da es hier aber wohl keiner so macht werde ich weiterhin 15,00 € einzahlen
![Smilie :)](./images/smilies/icon_smile.gif)
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pasc1976
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#25
29.01.2008, 11:13
In Düsseldorf und Berlin wird es auch so gehandhabt, dass man für jeden Schuldner 15,00 EUR zahlt.
In Siegburg und Bonn habe ich allerdings die Erfahrung gemacht, dass ich nur 15,00 EUR GK zahle, egal wieviele Schuldner ich im Pfüb habe.
Komisch komisch
![Oh Mann-Smiley :ohmann](./images/smilies/ohmann.gif)
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rosa
#26
29.01.2008, 11:14
na dann ists kein wunder dass wir hier nicht auf einen nenner kommen, wenn die gerichte das verschieden handhaben, kam ja auch nur auf den trichter, weil ra-micro mir für jeden schuldner die kosten einbucht....
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rosa
#28
29.01.2008, 11:21
ich habe ihm bereits eine PN geschickt, INFO kommt sobald ich antwort habe!
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rosa
#29
29.01.2008, 12:13
13 hat geschrieben:
Moin,
ich habe leider überhaupt keine unterlagen zu Hause, um fundiert nachschauen zu können, da ich mit PfÜBs nichts am Hut habe und noch nie hatte, Tipp: Einfach mal den Bezirksrevisor des zuständigen LG anrufen, die unterschiedlichen Ansichten in 2 Sätzen mitteilen und um Auskunft bitten. Wenn der es nicht genau sagen kann, dann gar keiner.
ich werde dort mal anrufen
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pasc1976
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#30
29.01.2008, 12:25
Super Idee
Laß es uns wissen, wenn Du näheres weißt...