Gegenstandswert Anschlussberufung nach Berufung VU

Fragen zu Gerichtskosten - altes Recht bis 31.07.2013
StineP

#11

26.07.2007, 12:46

Ich glaube, der Wert der Berufung wurde erst später festgelegt.

Im Übrigen wisst ihr, dass neben der 600 €-Beschwer noch andere Voraussetzungen für ne Berufung möglich sind??
spitzi192
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#12

26.07.2007, 12:46

Ja, das ist richtig, die werden addiert.
Der Zweifel raubt uns, was wir gewinnen könnten, wenn wir nur wagen würden. [William Shakespeare]
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Curry
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#13

26.07.2007, 12:47

Im Übrigen wisst ihr, dass neben der 600 €-Beschwer noch andere Voraussetzungen für ne Berufung möglich sind??
Natürlich, aber das ist ja wohl eher selten der Fall!
Curry

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StineP

#14

26.07.2007, 12:48

Wenn die ausdrücklich zugelassen ist oder wie in diesem Fall als gesetzliche Vorschrift nach dem 2. VU - damit haben sich doch eure Bedenken erledigt, oder?
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tabea009
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#15

26.07.2007, 12:52

Da brat mir doch einer nen Storch, die Frau hat Recht. Habe ja den klitzekleinen Nebensatz, dass § 511 Abs. 2 ZPO bei 2. VU NICHT anzuwenden ist völlig überlesen. Peinlich - Peinlich :patsch
Barbara
StineP

#16

26.07.2007, 12:54

Lalala - bin isch gut ;)
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Curry
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#17

26.07.2007, 12:55

Wenn wir dich nicht hätten...
Curry

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spitzi192
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#18

26.07.2007, 12:56

:applaus :applaus :applaus
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Gast

#19

26.07.2007, 13:56

Lieben Dank schon mal für die zahlreichen Antworten;-)
Verwirrt sind wir auch...
meine Kollegin sagte mir nun, dass VU zu Endurteil wurde, gegen dieses Berufung durch Beklagten. Gegner hat in KFA GW=300, wir müssen nun KAA stellen...
StineP

#20

26.07.2007, 14:07

Dann auf jeden Fall beide GWs zusammen. 637 oder so müssten das ja sein. (vorausgesetzt dein Chef kann euren Anspruch auch begründen!? ;) )
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