Frage zur Kostenfestsetzung

Fragen zu Gerichtskosten - altes Recht bis 31.07.2013
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Kathy
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#11

31.05.2006, 15:27

Also ich steh ma wieder aufm Schlauch.

Hab hier ein Urteil, wonach die Kosten des Rechtsstreits gegeneinander aufgehoben werden.

Ich soll etz nen Kostenfestsetzungsantrag machen.

Ist des etz so ein Kostenausgleichungsding nach § 106 ZPO????

Ich werde das wahrscheinlich in 20 JAhren immer noch nicht kapieren und euch immer noch fragen, aber für ne Antwort wäre ich dankbar.
MfG Kathy

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Andreas

#12

31.05.2006, 15:41

Werden die Kosten des Rechtsstreits gegeneinander aufgehoben, bedeutet das :

1. Jede Partei trägt die ihr entstandenen Rechtsanwaltskosten selbst
2. Die angefallenen Gerichtskosten werden unter den Parteien aufgeteilt

Das bedeutet, daß jede Partei, die Gerichtskosten eingezahlt hat, auch einen Kostenausgleichungsantrag gem. § 106 ZPO, beschränkt auf die Gerichtskosten, zu stellen hat.

Ergo:
Habt Ihr Gerichtskosten bezahlt, stelle einen solchen Antrag, wie von mir in diesem Thread auf der letzten Seite kurz beschrieben.
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Kathy
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#13

31.05.2006, 16:16

:thx Andreas.

Beim Thema Kostenfestsetzung hab ich irgendwie immer auf einmal so ne Leere in meinem Kopf sobald ich versuche mich damit zu beschäftigen.

Du hast mir mein langes Wochenende - was in genau 1/4 Stunde anfängt gerettet.
MfG Kathy

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Aida87
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#14

29.01.2013, 16:10

Hallo,

habe auch mal eine andere Frage.
Habe hier nach Einspruchs Abweisung eine GK RE vorliegen die als Zweitschuldnerrechnung
ausgestellt ist. Die der Schuldner nicht gezahlt hat.

Ich muss darüber jetzt den KF-Antrag stellen.

Wie mach ich das? :-(
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13
NORTHERN DINO
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#15

04.02.2013, 18:21

:?: Wie bei jedem anderen KFA auch, nur eben über den Zweitschuldnerbetrag.
~ Grüßle ~
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Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)... :roll: 257

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