Also ich steh ma wieder aufm Schlauch.
Hab hier ein Urteil, wonach die Kosten des Rechtsstreits gegeneinander aufgehoben werden.
Ich soll etz nen Kostenfestsetzungsantrag machen.
Ist des etz so ein Kostenausgleichungsding nach § 106 ZPO????
Ich werde das wahrscheinlich in 20 JAhren immer noch nicht kapieren und euch immer noch fragen, aber für ne Antwort wäre ich dankbar.
Frage zur Kostenfestsetzung
Werden die Kosten des Rechtsstreits gegeneinander aufgehoben, bedeutet das :
1. Jede Partei trägt die ihr entstandenen Rechtsanwaltskosten selbst
2. Die angefallenen Gerichtskosten werden unter den Parteien aufgeteilt
Das bedeutet, daß jede Partei, die Gerichtskosten eingezahlt hat, auch einen Kostenausgleichungsantrag gem. § 106 ZPO, beschränkt auf die Gerichtskosten, zu stellen hat.
Ergo:
Habt Ihr Gerichtskosten bezahlt, stelle einen solchen Antrag, wie von mir in diesem Thread auf der letzten Seite kurz beschrieben.
1. Jede Partei trägt die ihr entstandenen Rechtsanwaltskosten selbst
2. Die angefallenen Gerichtskosten werden unter den Parteien aufgeteilt
Das bedeutet, daß jede Partei, die Gerichtskosten eingezahlt hat, auch einen Kostenausgleichungsantrag gem. § 106 ZPO, beschränkt auf die Gerichtskosten, zu stellen hat.
Ergo:
Habt Ihr Gerichtskosten bezahlt, stelle einen solchen Antrag, wie von mir in diesem Thread auf der letzten Seite kurz beschrieben.
- Kathy
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 828
- Registriert: 02.01.2006, 11:29
- Beruf: Verwaltungsangestellte
- Wohnort: Hirschau
- Kontaktdaten:
Andreas.
Beim Thema Kostenfestsetzung hab ich irgendwie immer auf einmal so ne Leere in meinem Kopf sobald ich versuche mich damit zu beschäftigen.
Du hast mir mein langes Wochenende - was in genau 1/4 Stunde anfängt gerettet.
Beim Thema Kostenfestsetzung hab ich irgendwie immer auf einmal so ne Leere in meinem Kopf sobald ich versuche mich damit zu beschäftigen.
Du hast mir mein langes Wochenende - was in genau 1/4 Stunde anfängt gerettet.
MfG Kathy
If you wanna be a Hippie put a Flower in your Pipi
(Mein Papa)
If you wanna be a Hippie put a Flower in your Pipi
(Mein Papa)
- Aida87
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 18
- Registriert: 18.04.2011, 17:51
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: RA-Micro
Hallo,
habe auch mal eine andere Frage.
Habe hier nach Einspruchs Abweisung eine GK RE vorliegen die als Zweitschuldnerrechnung
ausgestellt ist. Die der Schuldner nicht gezahlt hat.
Ich muss darüber jetzt den KF-Antrag stellen.
Wie mach ich das?
habe auch mal eine andere Frage.
Habe hier nach Einspruchs Abweisung eine GK RE vorliegen die als Zweitschuldnerrechnung
ausgestellt ist. Die der Schuldner nicht gezahlt hat.
Ich muss darüber jetzt den KF-Antrag stellen.
Wie mach ich das?
- 13
- NORTHERN DINO
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 17711
- Registriert: 02.04.2006, 21:36
- Beruf: Dibbel-Ribbel i.R.
- Wohnort: Siehe Flagge
Wie bei jedem anderen KFA auch, nur eben über den Zweitschuldnerbetrag.
~ Grüßle ~
Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)...
>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<
Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)...
>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<