Nein, die GK sind nicht immer 3,0. Es gibt auch die 1,0, wenn es ein Anerkenntnis war. Hatten wir gerade, damit habe ich den Gegner erst mal sein KfA abgeschmettert. Das war ein richtiger innerer Vorbeimarschwifey hat geschrieben:Sind GK nicht immer 3,0 ???
Falls nicht ... laßt mich einfach dumm sterben
gerichtskosten bei antrag auf prozesskostenvorschuss
Ich glaub, wifey meinte auch eher, wenn man einen Antrag oder eine Klage einreicht. Da kann man ja vorher nicht wissen, ob es ein Anerkenntnis geben wird. Da werden dann hinterher Gebühren erstattet.
Aber, wie gesagt, beim Scheidungsantrag zahle ich auch nur 2 Gerichtsgebühren ein, nicht drei.
Aber, wie gesagt, beim Scheidungsantrag zahle ich auch nur 2 Gerichtsgebühren ein, nicht drei.