Verfasst: 24.06.2006, 18:38
@ idefix: Bei Aktenversendung übers Gerichtsfach wär ich allerdings auch dagegen, die Pauschale zu zahlen; meines Wissens gibt es dazu auch Entscheidungen (allerdings sitz ich gerade zu Hause und kann hier logischerweise nix nachschauen), daß eben nur im Falle des realen Entstehens von Kosten auch welche geltend gemacht werden dürfen - und bei einfachem Einlegen ins Gerichtsfach entstehen die nicht. Vielleicht hat ja wer grad diesbezüglich was zur Hand?
LG, skugga
LG, skugga