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Verfasst: 24.06.2006, 18:38
von skugga
@ idefix: Bei Aktenversendung übers Gerichtsfach wär ich allerdings auch dagegen, die Pauschale zu zahlen; meines Wissens gibt es dazu auch Entscheidungen (allerdings sitz ich gerade zu Hause und kann hier logischerweise nix nachschauen), daß eben nur im Falle des realen Entstehens von Kosten auch welche geltend gemacht werden dürfen - und bei einfachem Einlegen ins Gerichtsfach entstehen die nicht. Vielleicht hat ja wer grad diesbezüglich was zur Hand?

LG, skugga

Verfasst: 24.06.2006, 18:58
von Pepsi
übers Gerichtsfach, du meinst Einlegung in selbiges? is bei uns meistens so und dann bekommen wir die Post per Post zugesandt und müssen auch immer zahlen

Verfasst: 24.06.2006, 19:10
von 13
Pepsi hat geschrieben:wo kommste denn her?
Aus dem Nest, wo Du "Dein" (Wohnsitz-)LG sitzen hast... :wink: