Gerichtskosten bei PFÜB für JEDEN SChuldner????
- Curry
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Na dann machst du ja praktisch für jeden einen Pfüb, auch wenn es in einem zusammengefasst wurde...
Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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ich habe heute morgen dann meine azubi beim gericht die 45,00 € für den PFÜB einzahlen lassen und der typ an dem gerichtskassenschalter hat gesagt, dass der PFÜB nur 15,00 € kostet, da ich meiner azubi vorher erklärt habe, dass ich das jetzt auch erst so neu "gelernt" habe dass man pro schuldner einzahlen muss, hat sie ihm gesagt, dass in dem PFÜB 3 schuldner stehen. der gerichtskassen mensch hat gesagt, das sei egal, es kostet nur 15,00 €
AAAAAAAAAHHHHHH jetzt bin ich echt verwirrt. was stimmt denn nun????
ich habe halt auch echt bislang immer nur 15,00 € bez.!
AAAAAAAAAHHHHHH jetzt bin ich echt verwirrt. was stimmt denn nun????
ich habe halt auch echt bislang immer nur 15,00 € bez.!
- petramaus
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Kenn das eigentlich auch nur so, dass pro Schuldner die 15 € eingezahlt werden. Hat sich da vielleicht was geändert?
Leben heißt zu lernen wie man fliegt
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Meinungsaustausch ist, wenn man mit seiner Meinung zum Chef geht und mit dessen Meinung zurückkommt
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@jupp03: Ich bin jetzt auch verwirrt.
Wir zahlen immer pro PfüB ein, und nicht pro Schuldner.
Es ist noch nie moniert worden!!!
==> Deshalb zahlen wir auch künftig 15,00 € pro PfüB ein, egal wieviele Schuldner es sind.
Wir zahlen immer pro PfüB ein, und nicht pro Schuldner.
Es ist noch nie moniert worden!!!
==> Deshalb zahlen wir auch künftig 15,00 € pro PfüB ein, egal wieviele Schuldner es sind.
eben haben wir auch gemacht aber ich hatte jetzt angst, dass ich das verfahen unnötig verzögere und wollte es deshalb richtig machen aber anscheinend reichen 15,00 € wohl doch aus, EGAL WIE VIELE SCHULDNER???
Will der Gläubiger durch ein- und denselben Antrag wegen desselben Anspruchs -etwa einer Gesamtschuld- gegen mehrere Schuldner wegen deren jeweiliger Forderung gegen einen oder mehrere Drittschuldner pfänden, so werden nach dem Grundsatz der Einzelzwangsvollstreckung soviel Gebühren geschuldet, wie Schuldner mit der Vollstreckung überzogen werden.
LG Braunschweig, Beschluss vomn 23.05.1979, 8 T 315/78, unter anderem veröffentlicht im JurBüro 1/1980 Seite 108.
siehe auch Stöber Rd.Nr.: 847, ich hab hier nur die 12. Auflage
LG Braunschweig, Beschluss vomn 23.05.1979, 8 T 315/78, unter anderem veröffentlicht im JurBüro 1/1980 Seite 108.
siehe auch Stöber Rd.Nr.: 847, ich hab hier nur die 12. Auflage
du wirst mich für die frage wahrscheinlich hassen aber bezieht sich das auch auf die GERICHTSKOSTEN?? da ist ja die rede von GEBÜHREN, und bei den RA-Gebühren trifft das ja auch zu ..... oh oh du wirst mich hassen