Gerichtskosten bei PFÜB für JEDEN SChuldner????

Fragen zu Gerichtskosten - altes Recht bis 31.07.2013
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Curry
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#11

28.01.2008, 10:17

Na dann machst du ja praktisch für jeden einen Pfüb, auch wenn es in einem zusammengefasst wurde...
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
rosa

#12

28.01.2008, 10:24

ok ich habs verstanden und wieder was dazu gelernt DANKE
rosa

#13

29.01.2008, 09:24

ich habe heute morgen dann meine azubi beim gericht die 45,00 € für den PFÜB einzahlen lassen und der typ an dem gerichtskassenschalter hat gesagt, dass der PFÜB nur 15,00 € kostet, da ich meiner azubi vorher erklärt habe, dass ich das jetzt auch erst so neu "gelernt" habe dass man pro schuldner einzahlen muss, hat sie ihm gesagt, dass in dem PFÜB 3 schuldner stehen. der gerichtskassen mensch hat gesagt, das sei egal, es kostet nur 15,00 €

AAAAAAAAAHHHHHH jetzt bin ich echt verwirrt. was stimmt denn nun????
ich habe halt auch echt bislang immer nur 15,00 € bez.!
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booo
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#14

29.01.2008, 09:33

*auch verwirrt bin*
...und außerdem bin jetzt offiziell fertig, weil ich inoffiziell keinen Bock mehr hab Bild
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petramaus
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#15

29.01.2008, 09:33

Kenn das eigentlich auch nur so, dass pro Schuldner die 15 € eingezahlt werden. Hat sich da vielleicht was geändert?
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Kordu

#16

29.01.2008, 09:44

@jupp03: Ich bin jetzt auch verwirrt.

Wir zahlen immer pro PfüB ein, und nicht pro Schuldner.

Es ist noch nie moniert worden!!!

==> Deshalb zahlen wir auch künftig 15,00 € pro PfüB ein, egal wieviele Schuldner es sind.
rosa

#17

29.01.2008, 09:46

eben haben wir auch gemacht aber ich hatte jetzt angst, dass ich das verfahen unnötig verzögere und wollte es deshalb richtig machen aber anscheinend reichen 15,00 € wohl doch aus, EGAL WIE VIELE SCHULDNER???
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Curry
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#18

29.01.2008, 09:56

Das ist jetzt echt verwirrend...
Curry

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Jupp03/11

#19

29.01.2008, 10:31

Will der Gläubiger durch ein- und denselben Antrag wegen desselben Anspruchs -etwa einer Gesamtschuld- gegen mehrere Schuldner wegen deren jeweiliger Forderung gegen einen oder mehrere Drittschuldner pfänden, so werden nach dem Grundsatz der Einzelzwangsvollstreckung soviel Gebühren geschuldet, wie Schuldner mit der Vollstreckung überzogen werden.
LG Braunschweig, Beschluss vomn 23.05.1979, 8 T 315/78, unter anderem veröffentlicht im JurBüro 1/1980 Seite 108.

siehe auch Stöber Rd.Nr.: 847, ich hab hier nur die 12. Auflage
rosa

#20

29.01.2008, 10:39

du wirst mich für die frage wahrscheinlich hassen aber bezieht sich das auch auf die GERICHTSKOSTEN?? da ist ja die rede von GEBÜHREN, und bei den RA-Gebühren trifft das ja auch zu ..... oh oh du wirst mich hassen :)
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