GK und GVZ-Kosten bei ZV-Auftrag + Vorl. Zahlungsverbot?

Fragen zu Gerichtskosten - altes Recht bis 31.07.2013
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Ilona
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#1

04.06.2007, 14:54

Hallo!

Weiß jemand vielleicht auf folgende Frage eine Antwort:

Ich habe einen normalen Zwangsvollstreckungsauftrag gemacht. Gleichzeitig zwei Vorläufige Zahlungsverbote.
Jetzt können wir uns wohl mit dem Schuldner einigen und wollen ihm vorab alle Kosten der Zwangsvollstreckung mitteilen. Was uns entsteht, ist klar.
Aber:
Wieviel verlangt der GVZ (Gegenstandswert: 5.500,00 Euro) für den ZVA und die Zahlungsverbote? Und fallen Gerichtskosten an? Ein Pfüb wird nicht beantragt werden.

Danke im Voraus
Grüße
Ilona
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Curry
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#2

04.06.2007, 14:56

Gerichtskosten enstehen da keine. Die GV-Kosten kann man nicht so genau beziffern.

Ich mache das immer so, dass ich dann vom Schuldner mehr fordere und ihm sage, dass er den Rest wieder bekommt, sobald die Rechnungen da sind. Ich würde pro Vollstreckungssache 50 € mehr fordern, hier also 150 €. Der Rest wird dann wieder ausgezahlt.
Curry

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butterflybabe
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#3

04.06.2007, 14:59

Wir fragen immer beim Gerichtsvollzieher was er denn bekommt. Ein Anruf genügt meistens.
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Ilona
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#4

04.06.2007, 15:45

Vielen Dank!
Hat mir auf jeden Fall weitergeholfen.
Schöne Grüße :D
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