Kostenrechnung vom Gericht

Fragen zu Gerichtskosten - altes Recht bis 31.07.2013
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Gast

#1

21.05.2007, 10:21

Ich hab heute eine Kostenrechnung vom Gericht erhalten über die Kosten des selbstständigen Beweisverfahrens. Wir sind Antragsteller und damit Kostenschuldner. Jetzt sagte meine Chefin ich soll den Betrag von der Gegenseite einfordern. Kann ich das so schreiben?

Sehr geehrter Herr Kollege ...,

in der oben bezeichneten Angelegenheit ist uns heute die Kostenrechnung des Landgerichts Regensburg über das selbstständige Beweisverfahren zugegangen. Demnach schulden Sie meinem Mandanten einen Betrag in Höhe von 2.581,30 EUR.

Wir fordern Ihre Mandantschaft daher auf den oben genannten Betrag auf unser Konto Nr. ......... zu überweisen
Suse
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#2

21.05.2007, 10:28

Hab ich persönlich so noch nie gemacht. Aber ich versteh das auch nicht wirklich.

1. Wenn Ihr Kostenschuldner seit, warum dann das Geld bei der Gegenseite anfordern?

2. Wenn Gegner die Kosten zu tragen hat, dann würd ich die mit den entstandenen Gebühren zusammen festsetzen lassen. Schließlich werden diese Kosten ja auch verzinst.
LG, Ela
StineP

#3

21.05.2007, 10:32

Muss mich Suse anschließen. Ihr seid KOstenschuldner. Was hat die Gegenseite damit zu tun!? Würde ebenfalls sagen, dass Ihr die Kosten festsetzen lassen müsst (wenn die Gegenseite zur Zahlung der entstandenen Kosten verurteilt wurde, dann müsst Ihr ja ebenfalls die Rechtsanwaltsgebühren festsetzen lassen)
Gast

#4

21.05.2007, 10:37

Hab grad meine Chefin gefragt. Sie meinte das Gutachten fiel so aus, dass der Gegner alles bezahlen muss. Und er hat bisher auch alles anstandslos bezahlt, deshalb lassen wir die Kosten nicht festsetzen
Suse
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#5

21.05.2007, 10:42

Aha, versteh ich aber immer noch nicht.

Aber wenn es so ist, würd ich ne Kopie von der Rechnung für meine Akte machen und die Originalrechnung der Gegenseite zuschicken mit der Aufforderung, die direkt zu bezahlen.
LG, Ela
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Sandra S.
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#6

21.05.2007, 20:39

Soviel ich weiß, muss im selbständigen Beweisverfahren immer der Antragsteller die Kosten selbst tragen, egal was rauskommt. Es gibt also in der Regel keine Kostengrundentscheidung. Die gibt es nur, wenn man das Hauptsacheverfahren betreibt.
Liebe Grüße
von Sandra
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