wurden denn nicht die von euch gezahlte Gerichtskosten auf die Kostenschuld der Gegenseite verrechnet? Wurde wirklich 55 € von der Gegenseite angefordert? Sehr unwahrscheinlich...
und dann schreib noch mal bitte auf:
Gerichtskosten insgesamt, Gerichtskosten bezahlt vom Kläger (ihr), Gerichtskosten gezahlt vom Beklagten
Kostenerstattung berechnen (Kostenfestsetzungsbeschluss)
Also:
Gerichtskosten insgesamt: 700,00 €
Gerichtskosten von uns gezahlt: 645,00 €
Gerichtskosten von der Gegenseit gezahlt: 0,00 €
Die Sache ist so: Die Gegenseite hat einen KFA gemacht (mein Chef hat ihn wie gesagt vergessen - war da noch nicht im Büro). Kosten der Gegenseite 461,13 €. Wir haben davon 60 % = 276,68 € zu tragen. Hierbei war zu berücksichtigen, dass der Beklagte an die Klägerin GK in Höhe von 225,00 € zu erstatten hat. Die Ausgleichung beträgt somit 51,68 € (von uns an die Beklagte zu zahlen).
Dann haben wir unsere Kosten nachgereicht und es ist ein weiterer Beschluss in Höhe von 184,45 € ergangen (40 % - von 461,13 € - zu zahlen von der Gegenseite an uns).
Gerichtskosten insgesamt: 700,00 €
Gerichtskosten von uns gezahlt: 645,00 €
Gerichtskosten von der Gegenseit gezahlt: 0,00 €
Die Sache ist so: Die Gegenseite hat einen KFA gemacht (mein Chef hat ihn wie gesagt vergessen - war da noch nicht im Büro). Kosten der Gegenseite 461,13 €. Wir haben davon 60 % = 276,68 € zu tragen. Hierbei war zu berücksichtigen, dass der Beklagte an die Klägerin GK in Höhe von 225,00 € zu erstatten hat. Die Ausgleichung beträgt somit 51,68 € (von uns an die Beklagte zu zahlen).
Dann haben wir unsere Kosten nachgereicht und es ist ein weiterer Beschluss in Höhe von 184,45 € ergangen (40 % - von 461,13 € - zu zahlen von der Gegenseite an uns).
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
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- Beruf: ReFa
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- Wohnort: tiefstes Erzgebirge
Also m.E. ist das korrekt, da ja im 1. KfB schon der Ausgleich der GK erfolgt ist. Insoweit sind jetzt im 2. KfB nur eure Gebühren zu berücksichtigen.
LEBE DEN MOMENT
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(UNHEILIG)
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Wenn ich das so einzeln rechne, wie es in den KFBs angegeben ist, ist es für mich auch logisch. Allerdings komme ich nicht auf das gleiche Ergebnis, wenn ich alles zusammenrechne und würde daher gerne wissen, wo mein Fehler liegt (hab das so gemacht, wie vorne beschrieben: unsere Kosten + Kosten der Gegenseite + Gerichtskosten, davon die Quotelung und egal wie ich dann weiterrechne, es kommt einfach nicht das Gleiche raus
)
![Traurig :(](./images/smilies/icon_sad.gif)
vorhin haste Kosten iHv 416,13 geschrieben
dann stimmt es doch
700+461,13+461,13=1.622,26
davon 40% = 648,90
bezahlt von Beklagter 461,13+55=516,13
648,90-516,13=132,77 von Beklagtem an Kläger zu zahlen
da du ja zwei beschlüsse hast ergibt sich der Betrag nun so:
184,45-51,68=132,77
![Winken ;)](./images/smilies/icon_wink.gif)
dann stimmt es doch
700+461,13+461,13=1.622,26
davon 40% = 648,90
bezahlt von Beklagter 461,13+55=516,13
648,90-516,13=132,77 von Beklagtem an Kläger zu zahlen
da du ja zwei beschlüsse hast ergibt sich der Betrag nun so:
184,45-51,68=132,77