GK bundesländerübergreifend

Fragen zu Gerichtskosten - altes Recht bis 31.07.2013
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unni

#1

24.04.2007, 21:21

Guten Abend!

Hab mal ne Frage, wobei ich grad selbst nicht weiß, warum ich es nicht weiß (kennt ihr dieses Gefühl?):

Wenn ihr von Gerichten außerhalb eures Bundeslandes eine Aufforderung zur Zahlung von GK bekommt, lasst ihr diese dann bei "eurem" Gericht aufstempeln oder überweist ihr diese an die LJKs des jeweiligen Bundeslandes? Oder bei Klagen zu Gerichten außerhalb des Bundeslandes? Wir hatten da heute kleine Meinungsverschiedenheiten bzgl. des Aufstempelns (wg. verschiedener LJKs)..

Schönen Abend
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Sandra S.
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#2

24.04.2007, 21:33

Hi,

also ich kenne das von meiner Ausbildung noch so, dass wir immer zu "unserem" Gericht gegangen sind, dort eingezahlt haben, den Stempler raufbekommen haben und die Sache dann zum zuständigen Gericht geschickt haben.

In meiner jetzigen Kanzlei ist es ähnlich. Da wir mal massenweise PfüBs zu beantragen hatten, haben wir bei "unserem" Gericht Aufkleber für je 15,00 € gekauft und die dann auf die Anträge einfach raufgeklebt. Gingen auch in ein anderes Bundesland.

Von daher dürfte es keine Probleme geben - oder wir haben bisher immer Glück gehabt :wink:
Liebe Grüße
von Sandra
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Tigerentchen
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#3

24.04.2007, 23:06

Da wir keinen Gerichtskostenmarkenstempler (heißt das so?) haben und auch keine Gerichtskostenmarken auf Vorrat, überweisen wir die Gerichtskosten immer auf Anforderung an das jeweils zuständige Gericht.
[color=red] Ein Lächeln bereichert den, der es erhält, ohne den, der es schenkt, ärmer zu machen. [/color]
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Sunny
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#4

24.04.2007, 23:07

Wir überweisen die GK auch immer auf Anforderung an das jeweilige Gericht. Gerichtskostenstempler gibt es bei uns schon lang nicht mehr.
[img]http://www.cheesebuerger.de/images/more/bigs/a037.gif[/img]
Bärchen

#5

25.04.2007, 08:02

Wenn wir Klagen einreichen, fügen wir eigentlich immer einen V-Scheck für die GK bei. Das beschleunigt das Verfahren ungemein, da die Klage dann sehr schnell zugestellt wird.
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Curry
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#6

25.04.2007, 08:04

Bei Klagen fügen wir auch einen Verrechnungsscheck bei, da die Bearbeitung dann einfach schneller geht. Ansonsten überweisen wir die GK immer.
Curry

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#7

25.04.2007, 08:29

ich hatte jetzt bei einer Ermittlungsakte extra n Hinweis, dass KEIN Verrechnungsscheck beigefügt werden soll, wegen Verwaltungsaufwand (wahrscheinlich müssen die erst warten bis der gutgeschrieben wurde..)

wir überweisen auch nur noch, früher hatten wir mal GK-Marken, aber das is so umständlich, dann hat man nie den richtigen Betrag usw.. und unser Stamm AG ist auch 15 km entfernt
tiko73

#8

25.04.2007, 08:58

Wir haben das früher immer mit dem Gerichtskostenstempler gemacht. Überall schön drauf gestempelt. Aber die sind anscheinend nicht mehr so "in" ;-)
unni

#9

25.04.2007, 13:52

Vielen Dank für eure Antworten!
Finde das Aufstempeln auch recht altmodisch und umständlich, aber das wird in dieser Kanzlei schon immer so gemacht und deswegen..., naja, ihr wisst schon! In meiner Ausbildung hab ich auch immer V-Schecks beigefügt oder überwiesen... Bin Gott sei Dank nicht häufig von GKs betroffen, da mein Chef Fiskalanwalt ist und der liebe Freistaat Bayern keine GKs zahlen muss! :wink: Glück gehabt...
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