Kann mir mal jemand bestätigen, ob bei einer Einigung 1,0 GK und bei einem Anerkenntnis 3,0 GK anfallen, oder lieg ich falsch.
Danke für eure Hilfe.
Christiane
Einigung und Anerkenntnis
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Da liegst du richtig!
edit: Sorry, verlesen. Bei einem Anerkenntnis fallen auch 1,0 GK an!
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Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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Ach was. Ich dachte bei Anerkenntnis muss man dann die vollen Gerichtskosten tragen. Hast Du ne Quelle für mich?
Vergiss es - steht natürlich im GKG - vor Aufregung einfach übersehen. Danke trotzdem...
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Das AU kosten in der Tat 1 Gebühr.
3 Gebühren fallen an bei VU und Urteil nach § 495a ZPO.
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~ Grüßle ~
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Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)...
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