Gerichtskosten 1,0 oder 3,0???

Fragen zu Gerichtskosten - altes Recht bis 31.07.2013
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spitzi192
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#1

18.04.2007, 16:02

Hallo meine lieben Helferchen :D

folgendes: im schriftlichen Vorverfahren ist VU ergangen, wir haben dagegen Einspruch eingelegt. Danach gab es außergerichtliche Korrespondenz, der Kläger hat, wegen außerger. Einigung, die Klage dann zurückgenommen.

Jetzt die Frage: Sind hier wirklich 3,0 GK ergangen, obwohl das VU ja nie rechtskräftig war oder doch nur 1,0 wegen Klagrücknahme???

Vielen Dank

Ach so und :sekt mit euch allen, hab heut Geburtstag!
joy1980
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#2

18.04.2007, 16:07

Hallo spitzi,

alles Gute zum Geburtstag.

Zu Deiner Frage: Ich meine eine 1,0 Gebühr, bin mir jedoch nicht sicher.
Liebe Grüße :pcwink
StineP

#3

18.04.2007, 16:13

Also eigentlich werden bei Klagrücknahme tatsächlich 2 Gebühren rückerstattet.

Von mir auch herzlichen Glückwunsch.... Ich hab morgen! =)
Tippse84

#4

18.04.2007, 16:14

Huhu!

Auch von mir alles Gute!

:zustimm ! Sehe das genauso, aber leider ebenfalls ohne Gewähr!

Lg
StineP

#5

18.04.2007, 16:20

So, nach Nr. 1211 I a GKG betragen die GK für die Zurücknahme der Klage 1,0 !!

Also alles jetzt mit Gewähr! Gericht muss 2 Gebühren rückerstatten
spitzi192
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#6

18.04.2007, 16:27

Ich hab ja ein bisschen Bauchschmerzen, weil ja ein VU ergangen ist! Auch wenn es nicht rechtskräftig geworden ist...

Die Frage ist, wonach richtet sich die Höhe der Gerichtskosten? Danach, wie der Rechtsstreit erledigt wurde?
Der Zweifel raubt uns, was wir gewinnen könnten, wenn wir nur wagen würden. [William Shakespeare]
Bärchen

#7

18.04.2007, 16:47

Wir hatten letztens genau den gleichen Fall. Hatten Klage eingereicht und es ist ein VU ergangen, da die Beklagte die Frist verpennt hat. Dann hat sie Einspruch eingelegt, haben dann allerdings streitig verhandelt und uns dann geeinigt....

Haben dann die Kostenausgleichung beantragt und haben später die Gerichtskostenrechnung bekommen. Mit 3,0 Gerichtsgebühren. Chef bei Gericht angerufen und gefragt, wieso und die Rechtspflegerin meinte, dass, sobald ein VU ergangen ist, werden 3,0 Gerichtsgebühren fällig. Ob hinterher dagegen Einspruch eingelegt wurde oder nicht, ob verglichen wurde oder nicht, ist egal. Das VU löst Gerichtsgebühren i.H.v. 3,0 aus.
engerl86

#8

18.04.2007, 17:49

alle gute zum geburtstag!!

ich denke auch 3,0 Gerichtsgebühren, da ja schon ein VU ergangen ist...
spitzi192
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#9

19.04.2007, 09:05

Guten Morgen,

hab mich jetzt noch mal ganz schlau gemacht, es sind 3,0. Steht im GKG unter Nr. 1211 sogar so drin - wer lesen kann ist klar im Vorteil. :oops:

Aber danke für eure Meinungen und Gratulationen.

Schönen Tag zusammen!!
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