Zustellkosten KFA § 11 RVG

Fragen zu Gerichtskosten - altes Recht bis 31.07.2013
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engerl86

#1

18.04.2007, 18:03

ich komm grad von der berufschule... und es gab da ne riesen diskussion in kostenrecht.

wir haben einen KFA gegen den eigenen mandanten gemacht. Bei den übungsaufgaben hat die lehrerin einen zustellvorschuss in höhe von 5,60 € festsetzen lassen. einige in der klasse haben gesagt, es wären aber 11,20 €. Und mir ist das total neu. hab in der kanzlei noch nie einen zustellvorschuss mit festsetzen lassen geschweige denn einen solchen bei einem kfa gegen Mandant nach § 11 RVG mit einbezahlt.

Kann mir vielleicht jemand sagen wie das genau ist???

DANKE
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Pepsi
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#2

18.04.2007, 19:18

hm ich weiß auch nicht genau wie das mit den GK läuft, aber die Zustellkosten sind schon richtig, die Gerichte machen das in unterschiedlicher höhe

hm nach längerem nachdenken (da ich nicht so oft KFA gegen Mdt mache), hab ich schonmal Zustellkosten einzahlen müssen

verwechselst du das vielleicht mit dem normalen KFA, da rechnet das Gericht ja die GK mit dazu und die werden dann in der GK-Rechnung abgerechnet..
Zuletzt geändert von Pepsi am 18.04.2007, 19:19, insgesamt 1-mal geändert.
Dodo1706
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#3

18.04.2007, 19:19

ich kenn es auch nur mit 5,60 EUR... was anderes wär mir neu
engerl86

#4

18.04.2007, 19:27

also bei dem normalen weiß ich schon.

aber ich mach auch öfter gegen mdt. und mir sagt das gar nix. naja, also dann 5,60 €?
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Pepsi
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#5

18.04.2007, 19:31

da hatten wir schonmal ne Diskussion drüber.. vielleicht wenns mehrere zuzustellenden?
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#6

18.04.2007, 19:46

Das Verfahren nach § 11 RVG ist ein eigenständiges Verfahren, für das Zustellungskosten zu entrichten sind.

5,60 € kostete bisher die ZU bei der Post. Vielfach werden jetzt Privatfirmen tätig, die unterschiedliche Beträge nehmen. Mittlerweile soll die ZU bei der Post nur noch 3,50 € kosten.
~ Grüßle ~
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