Hey
Ich habe gerade n hängerchen.
Wir haben uns einverstanden erklärt, dass das verfahren für erledigt erklärt wird, sprich die GK ermäßigen sich auf 1,0, richtig soweit? Wenn wir jetzt einen KFA stellen bleiben dann die GK bei 1,0 oder nicht?!? ich denke die bleiben bei 1,0.
Bitte helft mir.
Danke
Gerichtskosten bei Erledigung
- ellimorelli
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Ja, im KFA macht ihr auf jeden Fall nur die 1,0 geltend.
Für den Rest müsst ihr das Gericht um Rückzahlung der überzahlten GK bitten, wenn die das nid von selber machen..
Für den Rest müsst ihr das Gericht um Rückzahlung der überzahlten GK bitten, wenn die das nid von selber machen..
- ellimorelli
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Also erhöhen sich demzufolgen nicht wieder die Gerichtskosten wenn man den KFA beantragt, ja?
Also bleibt es bei den 1,0 wegen Erledigung?
Wenn ja, dann bin ich froh, dass ich richtig dachte.
LG und Danke
Also bleibt es bei den 1,0 wegen Erledigung?
Wenn ja, dann bin ich froh, dass ich richtig dachte.
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- sunshine24
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Warum sollte das Gericht die GK aufgrund eines Kostenfestsetzungsantrags wieder erhöhen?
Nee, das stimmt schon, es bleibt bei 1,0 ...
Wir nehmen allerdings immer die kompletten GK mit rein, die wir auch gezahlt haben. Das Gericht macht den Rest dann selbst.
Nee, das stimmt schon, es bleibt bei 1,0 ...
Wir nehmen allerdings immer die kompletten GK mit rein, die wir auch gezahlt haben. Das Gericht macht den Rest dann selbst.
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
-
- Kennt alle Akten auswendig
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Ich schließ mich auch an. Die GK würden sich nur erhöhen, wenn ihr einen Antrag nach § 91a ZPO stellt. Vielleicht war das dein Hängerchen....
- ellimorelli
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erhöhen sich die GK wieder auf 3,0?
wenn das Gericht bei einer Erledigung über die Kosten entscheiden muss, fallen 3,0 Gebühren an. Wenn nicht, fallen 1,0 Gebühren an.
- ellimorelli
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ersteimal Danke für alle Antworten
jetzt nochmal zusammenfassend, damit ich das richtig verstanden habe.
Wenn wir einen KFA stellen und schreiben, dass die Sache für erledigt erklärt wird und das einigung darüber besteht, dass die Gegenseite die Kosten trägt, dann ermäßigt sich und bleiben die GK bei 1,0
wenn wir aber nur mitteilen, dass die Sache für erledigt erklärt wird, und nen kfa stellen, wo dann das gericht über die kosten entscheidet incl. Begründung etc oder auch ohne Begründung, dann bleibt bzw. geht es wieder auf 3,0 GK
Stimmt das alles?
Danke wie gesagt nochmal
jetzt nochmal zusammenfassend, damit ich das richtig verstanden habe.
Wenn wir einen KFA stellen und schreiben, dass die Sache für erledigt erklärt wird und das einigung darüber besteht, dass die Gegenseite die Kosten trägt, dann ermäßigt sich und bleiben die GK bei 1,0
wenn wir aber nur mitteilen, dass die Sache für erledigt erklärt wird, und nen kfa stellen, wo dann das gericht über die kosten entscheidet incl. Begründung etc oder auch ohne Begründung, dann bleibt bzw. geht es wieder auf 3,0 GK
Stimmt das alles?
Danke wie gesagt nochmal