Fragen zu Gerichtskosten - altes Recht bis 31.07.2013
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pepe
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#1
11.05.2009, 15:31
Antragsteller (=Gläubiger) stellt Insolvenzantrag.
Gericht ordnet nun per Beschluss an, dass der Antragsteller die Kosten des Insolvenzverfahrens zu tragen hat.
Dagegen reicht der Antragsteller eine Beschwerde ein.
Welche Kosten entstehen da?
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Xuka
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#2
11.05.2009, 15:39
Ich vermute mal, dass für die Beschwerde eine 0,5 VG nach Nr. 3500 VV entsteht. Beschwer ist dann die Höhe der zu tragenden Kosten.
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pepe
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#3
11.05.2009, 15:50
Mir geht es nur um die Gerichtskosten?
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Melli09
#4
11.05.2009, 15:57
Was an Gerichtskosten entsteht, ist davon abhängig, wie das Verfahren endet. Musst mal bei den Nummern 2360 ff. KostVerzGKG nachschauen...
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pepe
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