Ausgleich Gerichtskosten beantragen?!
- sunshine24
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Verstehe auch nicht, warum ihr dann überhaupt GK von Gericht zurück bekommen habt!
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
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das weiß ich leider auch nicht...sowas teilen die Gerichte ja nie mit...wahrscheinlich ist es am einfachsten, sich die GK-Schlussrechnung übersenden zu lassen, damit man es daraus entnehmen kann.
vielleicht war noch ein bisschen kohle von den Zeugen übrig. wieviel geld habt ihr denn wiederbekommen und wieviel GK waren es insgesamt?
du musst aber jetzt natürlich schon einen kfb über die hälfte der angefallenen Gerichtskosten bekommen
du musst aber jetzt natürlich schon einen kfb über die hälfte der angefallenen Gerichtskosten bekommen
Zuletzt geändert von gkutes am 17.02.2009, 12:23, insgesamt 1-mal geändert.
ja ... warte mal... wurden die GK zu Beginn des Verfahrens nach einem höheren Gegenstandswert berechnet?
Dann kann es sein, dass das Gericht den überschießenden Betrag erstattet.
Dann müsste aber immer noch die eine Gebühr gequotelt werden.... oder hat das Gericht ALLE gezahlten Gerichtskosten erstattet?
Dann kann es sein, dass das Gericht den überschießenden Betrag erstattet.
Dann müsste aber immer noch die eine Gebühr gequotelt werden.... oder hat das Gericht ALLE gezahlten Gerichtskosten erstattet?
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Ihr hab aber nicht zufällig PKH während des Verfahrens bewilligt bekommen oder? (Weiß grad selbst nicht, ob das grad irgendwie Sinn macht )
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wir haben insgesamt 175,00 EUR GK gezahlt und vom Gericht haben wir 67,50 EUR erstattet bekommen...der Gegenstandswert in der Gerichtskostenrechnung bei Klageeinreichung und beim Urteil ist gleich...
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es wurde keine PKH beantragt oder bewilligtsunshine24 hat geschrieben:Ihr hab aber nicht zufällig PKH während des Verfahrens bewilligt bekommen oder? (Weiß grad selbst nicht, ob das grad irgendwie Sinn macht )
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Wie wärs, du rufst einfach mal bei Gericht an und fragst, warum du keinen Kostenausgleichsantrag stellen darfst über die tatsächlich angefallenen GK?
Also, meines Erachtens müsstest du den ja schon stellen dürfen aufgrund "gegeneinander aufgehoben" ... ich würde mal nachfragen ... ich verstehs grad auch nicht ...
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werd ich auf jedenfall machen...trotzdem danke...
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Kein Problem, haben es wenigstens versucht Aber ehrlich, ich komm da jetzt auch nicht drauf, warum ihr nicht dürft ...
Vielleicht kannst du uns ja dann die Rätselslösung mitteilen
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