Liebe Forenos,
habe ein Problem. Ich hoffe, Ihr lacht jetzt nicht, weil ich evtl. einfach nur auf dem Schlauch stehe....
Hab gerade eine Akte auf dem Tisch bekommen mit dem Zettel drauf "Ausgleich Gerichtskosten bei AG beantragen + nicht verbrauchter Gerichtskosten"....... Hääää
Wie sieht denn hier so ein Antrag aus?
Ausgleich Gerichtskosten beantragen?!
- Steffi_1986
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Liebe Grüße
Steffi_1986
Steffi_1986
beantragen wir den Ausgleich der Gerichtskosten. Wir bitten den von der Beklagten zu tragenden Anteil, sofern er von dieser nicht schon angefordert und bezahlt ist und aus unseren Vorschüssen gedeckt wurde, mit fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab Antragstellung festzusetzen. Nicht verbrauchte Gerichtskosten bitten wir zu erstatten.
- LuzZi
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Du schreibst einfach:
".. beantrage ich die Festsetzung der Gerichtskosten nebst 5% über Basiszins s. d. ... Nicht verbrauchte Gerichtskosten bitte ich auf das bekannte Konto zu erstatten."
Ggf. "... Geldempfangsvollmacht liegt vor/ist beigefügt"
".. beantrage ich die Festsetzung der Gerichtskosten nebst 5% über Basiszins s. d. ... Nicht verbrauchte Gerichtskosten bitte ich auf das bekannte Konto zu erstatten."
Ggf. "... Geldempfangsvollmacht liegt vor/ist beigefügt"
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
gkutes hat geschrieben:beantragen wir den Ausgleich der Gerichtskosten. Wir bitten den von der Beklagten zu tragenden Anteil, sofern er von dieser nicht schon angefordert und bezahlt ist und aus unseren Vorschüssen gedeckt wurde, mit fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab Antragstellung festzusetzen. Nicht verbrauchte Gerichtskosten bitten wir zu erstatten.
- Steffi_1986
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wow, das ging ja schnell!!!!
Ich danke euch, wusste ja, dass es simple ist, aber ich hab glaub ich das bisher noch nie machen müssen.
Ihr habt mir sehr geholfen! Vielen vielen Dank und ein schönes WE euch heute
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Liebe Grüße
Steffi_1986
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Hallo...hab auch ein kleines Problem mit dem Kostenfestsetzungsverfahren, wo es nur noch Gerichtskosten sind.
Ich hatte bei Gericht beantragt, dass die angefallenen Gerichtskosten gegen den Beklagten festgesetzt werden sollen.
Vorher schrieb uns das Gericht, wir sollen bzgl. Rückerstattung überzahlter Gerichtskosten die Bankverbindung mitteilen.
Nachdem wir dies gemacht hatte, hatten wir erst den KfA beantragt. Nun teilt das Gericht mit, dass ein KfB wegen der Gerichtskosten aufgrund der schon erfolgten Rückzahlung nicht mehr möglich ist.
Ist das wirklich so?
Ich hatte bei Gericht beantragt, dass die angefallenen Gerichtskosten gegen den Beklagten festgesetzt werden sollen.
Vorher schrieb uns das Gericht, wir sollen bzgl. Rückerstattung überzahlter Gerichtskosten die Bankverbindung mitteilen.
Nachdem wir dies gemacht hatte, hatten wir erst den KfA beantragt. Nun teilt das Gericht mit, dass ein KfB wegen der Gerichtskosten aufgrund der schon erfolgten Rückzahlung nicht mehr möglich ist.
Ist das wirklich so?
Gab es eine Kostenquote - wer hat denn die Kosten des Verfahrens zu tragen?
Oder wurden alle Gerichtskosten von der Kasse erstattet?
Wenn z.b. ein Vergleich geschlossen wird, fällt nur 1 Gebühr an - das Gericht erstattet dann 2 an den Einzahler und die andere wird entweder voll gegen die Gegenseite festgesetzt oder eben gequotelt.
Oder wurden alle Gerichtskosten von der Kasse erstattet?
Wenn z.b. ein Vergleich geschlossen wird, fällt nur 1 Gebühr an - das Gericht erstattet dann 2 an den Einzahler und die andere wird entweder voll gegen die Gegenseite festgesetzt oder eben gequotelt.
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In diesem Sinne: Viele liebe Grüße
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- sunshine24
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Ähm, wie ist denn das Verfahren ausgegangen (z. B. Vergleich, Anerkenntnis)? Also, welche Kostenentscheidung gab es denn?
Und über welchen Betrag hast du denn die Kostenausgleichsanspruch gestellt?
Und über welchen Betrag hast du denn die Kostenausgleichsanspruch gestellt?
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
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In dem Verfahren ist ein Urteil ergangen in dem steht, dass die Kosten des Rechtsstreits gegeneinander aufgehoben werden.
Hab den Antrag nur über die angefallenen GK gestellt, also für Klageeinreichund und für Auslagenvorschuss für Zeugenladung.
Ist es denn nicht so, dass wenn Kostenaufhebung ist, dass die Beklagten dann die Hälfte der verbrauchten GK zahlt?
Hab den Antrag nur über die angefallenen GK gestellt, also für Klageeinreichund und für Auslagenvorschuss für Zeugenladung.
Ist es denn nicht so, dass wenn Kostenaufhebung ist, dass die Beklagten dann die Hälfte der verbrauchten GK zahlt?
das bedeutet schon mal, dass 3 Gerichtsgebühren angefallen sind.Urteil ergangen
ja stimmtdie Beklagten dann die Hälfte der verbrauchten GK zahlt
versteh nur nicht, was es noch zu erstatten gab...
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