prozesskostenhilfeprüfungsverfahren

Fragen zu Gerichtskosten - altes Recht bis 31.07.2013
jenny86
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#1

09.01.2009, 09:59

fallen im prozesskostenhilfeprüfungsverfahren (pkh beantragt, mit klageentwurf begründet) bereits gerichtskosten an?

ist das nicht eigentlich gerichtskostenfrei?

danke!
madeja
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#2

09.01.2009, 10:02

ist gerichtskostenfrei. Sieht das ein Gericht etwa anders?
jenny86
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#3

09.01.2009, 10:05

ja, die kostenbeamtin ist der meinung, dass durch den klageentwurf die klage bereits eingereicht wäre und damit §6I GKG gelten würde und die fälligkeit einer verfahrensgebühr gegeben sei...ist aber meiner meinung nach eben total sinnlos...

ich bin allerdings zu blöd nen §§ zu finden...damit gegen die kostenrechnung beschwerde eingelegt und diese auch richtig begründet werden kann!
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Smilie
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#4

09.01.2009, 10:18

Habt Ihr denn in die Klage und/oder in den PKH-Antrag direkt reingeschrieben, dass die Klage ausdrücklich unter dem Vorbehalt der PKH-Bewilligung gestellt wird?
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Supersabsy
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#5

09.01.2009, 10:23

Ich meine auch, dass es darauf ankommt, ob man sagt, dass die Klage nur PKH-Bewilligung eingereicht werden soll!
Wenn es nicht mit reingenommen wurde, gilt die Klage ein eingereicht...
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jenny86
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#6

09.01.2009, 10:28

"nach Bewilligung von Prozesskostenhilfe werde ich Klage erheben mit folgenden Anträgen:..." - das ist doch schon ziemlich eindeutig!!...oder?

ändert sich etwas an der sache, wenn die pkh wegen mangels der erfolgsaussicht abgelehnt wurde?...eigentlich doch auch nicht...bleibt ja immer noch bei der nicht eingereichten klage...?!?
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#7

09.01.2009, 10:31

Sehe ich auch so... eigentlich ist das eindeutig genug.... Hast Du schon mal mit der Tante von der Geschäftsstelle telefoniert und sie darauf hingewiesen?
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#8

09.01.2009, 10:36

Denke auch, dass das ausreichen müsste.
Stimme Smilie zu! :) RUf da einfach mal an und frag nach. Oft lassen sich telefonisch die DInge viel schneller klären...
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#9

09.01.2009, 10:42

Das ist eine der Standard-Formulierungen für eine bedingte Klageerhebung und sollte zu irgendwelchen Zweifeln keinen Anlass geben. :roll:
~ Grüßle ~
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jenny86
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#10

09.01.2009, 10:50

ja, ich hab mit ihr telefoniert, mittlerweile zum dritten mal...sie habe sich mittlerweile mehrere meinungen eingeholt und sie habe wohl recht!

wenn wir jetzt eine hemmung der zahlungsfrist bzw. eine abänderung der rechnung (auf 0 stellen) wollen, sollen wir doch bitte beschwerde einlegen damit es zur entscheidung zum bezirksrevisor geht!...bin grad dabei!
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