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Fragen zu Gerichtskosten - altes Recht bis 31.07.2013
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Mr.Black
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#1

23.12.2008, 16:32

Wir haben den Prozess gewonnen, der Gegner bittet nun um Ratenzahlung.

1. Müssen neben dem Hauptanspruch (nebst Zinsen) und unseren Anwaltskosten auch noch die Gerichtskosten (wir haben geklagt) in die Ratenzahlungsvereinbarung? Oder zahlt der unterlegene Beklagte die Gerichtskosten direkt an das Gericht und der obsiegende Kläger bekommt seinen Kostenvorschuss vom Gericht zurück?

2. Werden die reinen Gerichtskosten neben den Anwaltskosten im KFA mitfestgesetzt?

Danke
LAG Düsseldorf, Az: 12 (18 ) Sa 196/98:
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PeeDee
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#2

23.12.2008, 16:39

Und sowas vor Weihnachten... also wirklich :wink:
1. Wie siehts aus mit einem KFA? Gegnern kann man nicht trauen, auch wenn sie Ratenzahlung anbieten, außerdem werden die RA-Gebuhren und GK im KFB verzinst!! Auch wenn sie in Raten abbezahlt werden.
Zut Frage, nein, wie kommst Du darauf, dass das Gericht auch nur irgendwas von seinen GK wieder hergibt? Der Beklagte muss sie an Euch zahlen!

2. habe ich gaube ich mit 1. schon beantwortet, falls nicht, wird gem. § 139 ZPO um Hinweis gebeten :zunge

edit: musst natürlich bitten, die GK hinzuzusetzen... äähm... gibts auch unreine Gerichtskosten? was meinst Du mein reinen GK?
Zuletzt geändert von PeeDee am 23.12.2008, 16:40, insgesamt 1-mal geändert.
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Jupp03/11

#3

23.12.2008, 16:39

Mr.Black hat geschrieben:Wir haben den Prozess gewonnen, der Gegner bittet nun um Ratenzahlung.

1. Müssen neben dem Hauptanspruch (nebst Zinsen) und unseren Anwaltskosten auch noch die Gerichtskosten (wir haben geklagt) in die Ratenzahlungsvereinbarung? Oder zahlt der unterlegene Beklagte die Gerichtskosten direkt an das Gericht und der obsiegende Kläger bekommt seinen Kostenvorschuss vom Gericht zurück?

Die Gerichtskosten werden im Rahmen des Festsetzungsverfahrens vom Gericht im Kostenbeschluss berücksichtigt. Zahlung erfolgt dann vom Gegner an den Kläger.
Falls Kosten noch nicht festgesetzt wurden, würde ich in der Vereinbarung hinter Hauptforderung und Zinsen schreiben: Hinzu kommen die Kosten des Rechtsstreits, Az.: . Insoweit ist Kostenfestsetzung beantragt.

2. Werden die reinen Gerichtskosten neben den Anwaltskosten im KFA mitfestgesetzt?

ja

Danke
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Smilie
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#4

23.12.2008, 16:52

kurz und bündig - das ist unser Jupp :-)

aber ich würd auch nen KfB machen. und dann alles rein in die Ratenzahlungsvereinbarung.
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Mr.Black
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#5

23.12.2008, 17:11

KFA ist ja beantragt, aber die Ratenzahlung soll schon mal beginnen, bevor der erlassen wurde (weil das ja dauert). Daher muss ja in die Ratenzahlungsvereinbarung alles rein, was insgesamt bezahlt werden muss.
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#6

23.12.2008, 17:14

Kannst du nicht einen Verweis machen - auf den noch ergehenden KfA?
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#7

23.12.2008, 17:15

Wenn der dann da ist, kannst Du immer noch ein "neues" bzw. aktuelles FoKo schicken.
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#8

23.12.2008, 18:11

Smilie hat geschrieben:Kannst du nicht einen Verweis machen - auf den noch ergehenden KfA?
Würde auch erst eine vorläufige Ratenzahlungsvereinbarung machen und den entsprechenden Hinweis auf den noch ergehenden Kofe-Beschluss!
Das Licht am Ende des Tunnels ist das des entgegenkommenden Zuges!
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