Hallo wir haben eine Forderungsklage normal beim Amtsgericht eingereicht und natürlich auch die Gerichtskosten eingezahlt.
Die Gegenseite hat erwidert und vorgetragen, dass das Amtsgericht nicht zuständig sei, sondern das Arbeitsgericht.
Darauf hin, hat das Amtsgericht dann den Rechtsstreit an das Arbeitsgericht verwiesen.
Wie schauts mit den eingezahlten Gerichtskosten aus?
Da müsste es welche zurückgeben oder?
Soll ich die kurz das Gericht anschreiben und um Rückerstattung nicht verbrauchter GK bitten?
GK eingezahlt - Rechtsstreit an Arbeitsgericht verwiesen
kommt ja darauf an, wie das verfahren beendet wird. danach bemisst sich ja dann ob gerichtkosten erstattet werden oder nich!Da müsste es welche zurückgeben oder?
Soll ich die kurz das Gericht anschreiben und um Rückerstattung nicht verbrauchter GK bitten?
Also ich würde es mal probieren und die nicht verbrauchten Gerichtskosten zurückverlangen. Verfahren vor dem ArbG sind ja frei von Gerichtskosten! Es kann sein, dass für die Verweisung Gebühren anfallen, aber wohl auch nur dann wenn vorsätzlich das falsche Gericht angerufen wurde, § 4 GKG.
nein!!!erfahren vor dem ArbG sind ja frei von Gerichtskosten!
Bei einem Urteil des Arbeitsgerichts fallen zwei Gebühren an. Bei einem Vergleich - der regelmäßige Beendigungstatbestand in den meisten Verfahren - entstehen keine Gerichtskosten.
Immi stimmt!
Mein Chef macht immer so viele Vergleiche, dass ich gerade eben mal grundsätzlich darauf geschlossen habe!
Hast dann natürlich Recht!
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- jojo
- ...ist hier unabkömmlich !
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Ich liebe es:
Also, im abeitgerchtilchen Verfahren entstehen Gebühren gem. VV 8210 GVG, die entfallen, wenn das Verfahren ohne streitige Verhaldung beendet wurde, oder durch Vergleich.
Heisst: Eure Partei kriegt die Kohle ohne KFB oder ähnliches nach Beendigung des Verfahren erstattet. Falls ihr die gezahlt habt, müsst ihr widersprechen, ich meine § 36 KostVfg. Irgendwelche Anträge werden immer gerne gesehen :twisted: und entsprechend abweisend beantwortet.
Bei mir Rücken Büros mit solchen Fragen immer gerne auf der Beliebheistskala nac oben
Also, im abeitgerchtilchen Verfahren entstehen Gebühren gem. VV 8210 GVG, die entfallen, wenn das Verfahren ohne streitige Verhaldung beendet wurde, oder durch Vergleich.
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Denn für immer Punk, will ich sein mein Leben lang,
Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)
Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli !
http://www.youtube.com/watch?v=0M2mCKVoBrQ" target="blank
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