Streitwert-Problem

Fragen zu Gerichtskosten - altes Recht bis 31.07.2013
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#1

16.02.2007, 15:22

Habe ein Problem mit meiner RSV-Abrechnung:
Haben für die Mandantin einige Schreiben gefertigt bzgl. der Auflösung ihres Mobilfunkvertrages. Nirgendwo ist von einem Wert die Rede....
Meine Frage: Nach welchem Wert kann ich denn jetzt abrechnen? Nach welcher Vorschrift? Ich meine irgendwo schon mal so´nen "Pauschal-Wert" gesehen zu haben...?! Kann mich aber auch nicht mehr richtig erinnern. Danke schon mal für Eure (hoffentlich prompte) Hilfe. Ansonsten bleibt mir nur noch ein fröhliches HELAU zu wünschen. Gruß, Manu
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PeeDee
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#2

16.02.2007, 15:34

Ich glaube ich hätte § 23 I Satz 3 RVG und § 41 II GKG genommen.
Also die monatliche Grundgebühr für den Vertrag mal 12.
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Curry
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#3

16.02.2007, 15:37

War da nicht was mit KostO, da war es der Jahresbetrag mal 3,5???
Curry

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#4

16.02.2007, 15:40

:hm in solchen Fällen immer das, was mehr gibt, die RSV meldet sich schon, wenns denen nicht passt (eigentlich immer) :wink:
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#5

16.02.2007, 16:02

Ich glaub ich versuch´s mal mit der Grundgebühr ?
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#6

16.02.2007, 16:06

Nicht § 25 KostO (müsste es glaube ich sein, was ich meine)???
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#7

16.02.2007, 16:56

Ich denke § 23 III RVG i.V.m. § 24 I KostO. evtl. noch § 9 ZPO.
Aber da ist nur noch die restliche Vertragslaufzeit maßgebend - und die würde ich mal die Grundgebühr nehmen.
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