Hallo Zusammen,
hab hier mal wieder ein kleines Problem:
Wir haben einen größeren Fall mit 17 Klägern. Wir haben eine Übersicht vom Gericht über bezahlte und zurückerstattete Gerichtskosten erhalten. Bei einem der Kläger fällt die Gebühr 1900 an (warum auch immer) es gab mit diesem einen Kläger keinen Vergleich oder ähnliches.
Wie kann diese Gebühr zustande kommen? Oder habe ich hier einen Denkfehler?
Vielen Dank schon mal im Voraus
Tatisromeo
Wann genau fällt eine 1900 GKG an?
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War derjenige in einem anderen Verfahren beteilig, in dem ein Vergleich geschlossen wurde...oder umgekehr, wurde in dem Verfahren auch ein anderes Verfahren dieses Klägers durch Vergleich erledigt?
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das einzige was ich jetzt herausgefunden habe ist, dass das gesamte Verfahren einen Vergleich hatte. Kann es an dem liegen, dass der "Hauptkläger" hier die Gebühren zugesprochen bekommt, bzw. bei ihm aufgeführt werden?
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Aber die 1900 ist eine zusätzliche Gerichtsgebühr - so hab ich das verstanden...
Wenn sich das gesamte Verfahren durch Vergleich erledigt, dann ermäßigen sich die Gebühren von 3 auf 1.
Wenn aber nicht rechtshängige Sachen mitverglichen werden, dann kommt über diesen Wert noch eine gesonderte Gerichtsgebühr hinzu - 0,25 - aber ich weiß jetzt grad nicht, ob das die gleiche Nr. ist.
Wenn sich das gesamte Verfahren durch Vergleich erledigt, dann ermäßigen sich die Gebühren von 3 auf 1.
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