Ganz kurz:
Anerkenntnis-/Endurteil, unsere Mandanten als Kläger haben 5 % der Kosten des RS, die Beklagten 95 % zu tragen.
Es sind insesamt 219,-- € von uns verauslagt worden, KFB lautet nun:
außergerichtl. Kosten Kläger 481,76
außergerichtl. Kosten Bekl. 455,18
auszugleichen 936,94
hiervon Bekl. 95 % 890,09
eigene Kosten Bekl. 455,18
mithin von Bekl. zu erstatt. 434,91
zzgl.GK 10,95
insgesamt 445,86
Mich machen die 10,95 € GK so stutzig, da ja viel mehr verauslagt wurde und auch vom Gericht nichts erstattet wurde. In der Gerichtskostenrechnung wird das ganze dann so aufgeschlüsselt:
219 GK
Beklag. 95 % 208,05
- von uns gezahlter 219,00
warum werden die gezahlten Gerichtskosten abgezogen?
Irgendwo habe ich da wahrscheinlich einen Denkfehler gemacht, aber wenn die Gegenseite insgesamt die KOsten tragen müßte, würden die Gerichtskosten doch auch insgesamt anfallen bzw. der Überschuß an uns erstattet werden und nur die angefallenen Gerichtskosten mit festgesetzt werden. ODER?
![Frage :?:](./images/smilies/icon_question.gif)
Liebe Grüße
Summer