Feststellungs- und Aufsichtsklage

Fragen zu Gerichtskosten - altes Recht bis 31.07.2013
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BiancaZ
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 14
Registriert: 15.03.2007, 15:54
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#1

04.11.2008, 15:17

Hallo Ihr Lieben,

wir haben den für uns eher ungewöhnlichen Fall, dass 2 mal 1 Festellungs- und Aufsichtsklage eingereicht werden soll (2 Kläger und 5 Beklagte). In welcher Höhe fallen hier die Gerichtskosten an wenn unser Mandant den Vorschuss leisten soll? Ich würde sagen, 2 mal 3 volle Gebühren, da es bei der Klage keinen Unterschied gibt. Was meint Ihr? Der Höchststreitwert von 30 Mio. EUR soll angesetzt werden. Oder gibt es hierfür gesonderte Gebühren? :?:

Vielen Dank und viele Grüsse

- shigjetari -
Viele Grüsse

Bianca
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wifey
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 5195
Registriert: 24.08.2005, 20:35

#2

04.11.2008, 21:13

:closed, da doppelt
Viele Grüße

ich
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