wir haben den für uns eher ungewöhnlichen Fall, dass 2 mal 1 Festellungs- und Aufsichtsklage eingereicht werden soll (2 Kläger und 5 Beklagte). In welcher Höhe fallen hier die Gerichtskosten an wenn unser Mandant den Vorschuss leisten soll? Ich würde sagen, 2 mal 3 volle Gebühren, da es bei der Klage keinen Unterschied gibt. Was meint Ihr? Der Höchststreitwert von 30 Mio. EUR soll angesetzt werden. Oder gibt es hierfür gesonderte Gebühren?
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Vielen Dank und viele Grüsse
- shigjetari -