Gerichtskosten im Mahnverfahren

Fragen zu Gerichtskosten - altes Recht bis 31.07.2013
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acilegna
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#1

12.06.2008, 21:44

Hallo,

würde gerne wissen, wie hoch die GK sind:

Mahnverfahren Gegenstandswert: 6.068,64 €, Widerspruch, kein Termin, außergerichtliche Einigung, die aber über das Gericht fixiert werden soll soll.

Wie hoch sind die GK. Soll gegenüber dem Mandanten abrechnen, habe aber keine Akte vorliegen.

1 volle Gebühr ???

Normalerweise entsteht doch beim MB 0,5 GK (75,50 €) und dann weitere GK, wenn es ins streitige geht. Da Vergleich geschlossen werden soll, wie hoch sind dann die tatsächlichen Gebühren. 1 volle von 151,00 € oder 3 volle? Bekommen doch bestimmt was zurück?
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sunshine24
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#2

12.06.2008, 21:52

Also, wenn du Mahnbescheid beantragst, fallen 0,5 GK an. Geht es dann ins "streitige Verfahren" über, muss der Antragsteller noch mal 2,5 GK bezahlen.

Für einen Vergleich, der gerichtlich protokolliert wurde, fallen insgesamt 1 Gebühr an. Also, wenn ihr schon alle 3 Gebühren bezahlt habt, schickt euch das Gericht (nach Abschluss des Vergleiches) 2 Gebühren wieder zurück.
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
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Curry
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#3

12.06.2008, 21:55

:zustimm
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
acilegna
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#4

12.06.2008, 21:59

Vielen Dank!
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