@pepsi
Z.B. Auslagenvorschüsse für von ihm benannte Zeugen oder Sachverständige, § 17 GKG
@ilona
Prüfe mal den KFB: Es wird sich nur um eine Festsetzung gegen den Beklagten handeln.
Der Restbetrag wird auf den von der Streithelferin zu zahlenden Anteil verrechnet worden sein; du müsstest also wohl noch Festsetzung gegen die Streithelferin beantragen.
Gerichtskostenausgleich/KFB
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Das meine ich nämlich auch. Es sollten bei entsprechender Verrechnung der eingezahlten Vorschüsse mindestens 2 KFB existieren - gegen den Beklagten und gegen den Streitverkündeten. In solchen Quotelungsfällen, sollte man sich immer eine Kopie der GKR beschaffen, um die Verrechnung der GK nachvollziehen zu können.
Zuletzt geändert von 13 am 13.11.2012, 17:57, insgesamt 1-mal geändert.
~ Grüßle ~
Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)...
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Ich seh schon, das ganze lässt sich am besten durch ein Telefonat klären. Aber wie es natürlich sein soll, ist die Rechtspflegerin jetzt erstmal in Urlaub und die Vertretung krank.
Also werde ich das ganze erst Ende nächster Woche klären können.
Aber danke für eure Tipps, ich melde mich wieder!
Schöne sonnige Pfingsten derweil!
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Aha: Sachbearbeiterin im Urlaub, Vertretung krank... wie oft habe ich das dieses Jahr schon gelesen?
Trotzdem: Auch VV (vrohe Vingsten )
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So, jetzt kommt hier wohl Licht ins Dunkel:
Inzwischen liegt der zweite KFB gegen die Streithelferin vor.
Und jetzt komm ich mit den Beträgen auch hin.
Wir müssen noch € 4.615,16 zurückbekommen. Zähle ich die Beträge aus KFB 1 und KFB 2 zusammen, komme ich auch auf diesen Wert und somit passt der Ausgleich meiner Meinung nach.
Manchmal sollte man Sachen einfach ein paar Tage liegen lassen, dann löst sich das Problem doch von selbst.
Trotzdem nochmal Danke für die vielen Ratschläge!
Inzwischen liegt der zweite KFB gegen die Streithelferin vor.
Und jetzt komm ich mit den Beträgen auch hin.
Wir müssen noch € 4.615,16 zurückbekommen. Zähle ich die Beträge aus KFB 1 und KFB 2 zusammen, komme ich auch auf diesen Wert und somit passt der Ausgleich meiner Meinung nach.
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Na, frohlocket. Was lange gärt, wird endlich Wut - oder so ähnlich...
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Hallo Leute! Zerbreche mir gerade den Kopf über einen KFB. Ging um eine Quotelung, wonach unser Mandant von der Gegenseite Anspruch auf Erstattung hat. Die Anwaltskosten sind richtig gequotelt und berechnet worden, lediglich bei den Gerichtskosten steige ich nicht durch. Aus den Abrechnungen ergibt sich eine Verrechnung bei der Gegenseite von 2911,64 € (die von uns eingezahlten GK sind bei der Gegenseite entsprechend verrechnet worden), die meiner Meinung nach von der Gegenseite zu erstatten wären. Nunmehr schreibt das Gericht im KFB: Im Verfahren wurden ein Betrag von 866, 23 € an die Beklagten zur Rückzahlung veranlasst (die Gegenseite ist beklagt.). Daher kommt das Gericht nur auf 2.045,40 €, die festgesetzt wurden. Das verstehe ich nicht! Ich bin der Meinung, dass das Gericht die 866, 23 € an die Kläger, also uns, erstatten müßte. Dann wäre eine Erstattung von 2045,40 € gerechtfertigt, oder? Hab ich nen Denkfehler?
Nicht ärgern...nur lächeln und winken, lächeln und winken!
hierfür müsste man wissen, wieviele GK angefallen sind, wer welche Beträge gezahlt hat und wie die Quote ist. Anhand deiner Angaben kann hier gar nix zu gesagt werden...
- Summerof77
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GK 7.438,17 € angefallen
wir haben darauf 5.663,76 € gezahlt
unsere Mandanten haben eine Quote von 37 %, die Gegenseite von 63 %, d. h. von uns wären 2.752,12 € zu zahlen.
Die von uns zuviel gezahlten GK sind bei der Gegenseite verrechnet worden, mithin 2911,64 €. Diese wurden von uns im Ausgleichsverfahren beantragt. Das Gericht hat jetzt davon 866, 23 € an die Gegenseite erstattet.
Laut KFB soll die Gegenseite auch GK eingezahlt haben, diese erschließen sch aber nicht.
wir haben darauf 5.663,76 € gezahlt
unsere Mandanten haben eine Quote von 37 %, die Gegenseite von 63 %, d. h. von uns wären 2.752,12 € zu zahlen.
Die von uns zuviel gezahlten GK sind bei der Gegenseite verrechnet worden, mithin 2911,64 €. Diese wurden von uns im Ausgleichsverfahren beantragt. Das Gericht hat jetzt davon 866, 23 € an die Gegenseite erstattet.
Laut KFB soll die Gegenseite auch GK eingezahlt haben, diese erschließen sch aber nicht.
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Schon mal daran gedacht, sich von dem Gericht eine Abschrift der GKR anzufordern. Daraus lassen sich alle relevanten Angaben entnehmen: Wer was eingezahlt hat, Von wessen Vorschuss was wo verrechnet und weshalb bei der Gegenseite etwas erstattet wurde.
Anhand der mitgeteilten Quote ist mir die Erstattung zugunsten der Gegenseite bislang auch nicht klar.
PKH ist hier nicht mit im Spiel?
Anhand der mitgeteilten Quote ist mir die Erstattung zugunsten der Gegenseite bislang auch nicht klar.
PKH ist hier nicht mit im Spiel?
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