Gerichtskosten
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Für die Berufung fallen insgesamt 4 Gerichtskosten an. Das ist I. Instanz und II. instanz. Daher bekommt bei einem Vergleich auch 1 Gebühr zurück, da insgesamt 4 anfallen und 2 bekommt zurück.
Das ist genauso wie bei I. Instanz und Mahnverfahren... Da zahlt ihr vor Gericht auch nur noch 2,5 Gerichstkosten ein, da man schon 0,5 für den MB eingezahlt hat...
Das ist genauso wie bei I. Instanz und Mahnverfahren... Da zahlt ihr vor Gericht auch nur noch 2,5 Gerichstkosten ein, da man schon 0,5 für den MB eingezahlt hat...
- Curry
- ...ist hier unabkömmlich !
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Nee, oder? Die 4 Gebühren fallen doch nochmal zusätzlich an. Bin ich jetzt völlig blöd????
Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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Jetzt bin ich auch völlig durcheinander...
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Also, ich frage jetzt einfach mal beim Chef nach...
Ne, biste nicht. Du hast das alles richtig gesagt.Curry hat geschrieben:Nee, oder? Die 4 Gebühren fallen doch nochmal zusätzlich an. Bin ich jetzt völlig blöd????
In der I. Instanz fallen 3 GK an. Diese müssen als Vorschuss einbezahlt werden. Da in I. Instanz ein Urteil ergangen ist, sind alle 3 GK verbraucht.
In der II. Instanz, wenn Berufung eingelegt wird, zahlt man keinen Vorschuss ein. Da bekommt Mdt. irgendwann mal eine Rechnung von der LOK. Für das Berufungsverfahren fallen 4 GK an. Bei Vergleichsabschluss fallen nur 2 GK an.
Wenn Mdt. die GK für die II. Instanz schon bezahlt hat, bekommt dieser 2 GK zurück und wenn noch gar keine GK bezahlt wurden, dann werden von der LOK nur noch 2 GK berechnet.
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Also, Chefe sagt, dass insgesamt I. + II. Instanz 4 Gerichtskosten anfallen...
Ich weiß es aber nicht. Dass was Kimmy schreibt, hört sich logisch an...
Chefs haben ja auch nicht immer Recht...
Ich weiß es aber nicht. Dass was Kimmy schreibt, hört sich logisch an...
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jetzt hab ich mal eine Kostenrisikoberechnung bei RA-Micro gemacht: Insgesamt fallen dann 7 GK an.