Gerichtskosten

Fragen zu Gerichtskosten - altes Recht bis 31.07.2013
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cobi
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#1

27.02.2008, 11:07

Guten Morgen,

wir haben Klage eingereicht (3 Gebühren bezahlt), dann Berufung gegen das Urteil eingelegt und nun wurde im Termin ein Vergleich geschlossen.

Wieviel Gerichtsgebühren bekommen wir jetzt wieder?

Muß man für das Berufungsverfahren nicht auch GK einzahlen?

Danke für Eure Hilfe.

lg cobi :)
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Curry
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#2

27.02.2008, 11:10

Die Gebühren für die I. Instanz bekommt ihr nicht wieder, da ja ein Urteil ergangen ist.

Gem. GKG KV 1222 sind für den Vergleich noch 2,0 Gebühren zu zahlen in der II. Instanz.
Curry

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Katharina80
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#3

27.02.2008, 11:11

Du bekommst auf jeden Fall in der Berufungsinstanz bei einem Vergleich zwei Gerichsgebühren zurück... Allerdings musst Du glaube ich eine Gerichtsgebühr auch noch einzahlen für die Berufung (glaube ich)...

Also insgesamt für das ganze Verfahren 4 Gerichtsgebühren und zwei bekommst Du zurück...
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#4

27.02.2008, 11:13

Sorry,

Ihr habt ja schon drei gezahlt, also bekommt ihr eine wieder...
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cobi
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#5

27.02.2008, 11:18

Curry hat geschrieben:Die Gebühren für die I. Instanz bekommt ihr nicht wieder, da ja ein Urteil ergangen ist.

Gem. GKG KV 1222 sind für den Vergleich noch 2,0 Gebühren zu zahlen in der II. Instanz.
Die Rechnung bekommen wir dann noch? Zahlt man die erst später?
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#6

27.02.2008, 11:31

Ihr musst ja nichts mehr bezahlen, ihr bekommt nur was wieder...
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Curry
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#7

27.02.2008, 11:35

Nein, Katharina, das hast du falsch verstanden. Oder ich? Für die Klage, also I. Instanz, wurden 3 Gebühren eingezahlt. Diese sind weg.

In der II. Instanz fallen normal 4 an, durch den Vergleich nur 2. Die Rechnung kommt meist erst später, die müsstet ihr also noch bekommen. Bei Berufung muss man nicht mit Einlegung die GK einzahlen, wie bei der Klage.
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#8

27.02.2008, 11:41

Hm, das Landgericht hat uns nun angeschrieben wegen der Bankverbindung damit die zuviel gezahlten GK?? überwiesen werden.
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#9

27.02.2008, 11:41

Habt ihr dann vielleicht doch schon die 4 Gerichtskosten eingezahlt?
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#10

27.02.2008, 11:47

Nur die 3 für die I. Instanz.
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