Rückerstattung zuviel gezahlter Gerichtskosten
-
GVZ-Schickerin
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 7517
- Registriert: 14.01.2016, 15:59
- Beruf: Rechtsanwaltsgehilfin in einer Rechtsabteilung
Wegen der Insolvenz wurde es gem. § 240 ZPO unterbrochen. Oder muss ich deswegen zwangsläufig warten mit der Gebührenrückforderung?
Liebe Grüße
Sylvia
Das Glück Deines Lebens hängt von der Beschaffenheit Deiner Gedanken ab.
Sylvia
Das Glück Deines Lebens hängt von der Beschaffenheit Deiner Gedanken ab.
-
katinka0508
- Forenfachkraft
- Beiträge: 210
- Registriert: 17.07.2013, 14:20
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: ReNoStar
- Wohnort: Bayern
Dann wirst du auch keine GK-Erstattung erhalten, da es diese erst bei Beendigung gibt.
Bei einer Klagerücknahme würdest du die GK zurück erhalten. Fraglich, ob das sinnvoll ist.
Bei einer Klagerücknahme würdest du die GK zurück erhalten. Fraglich, ob das sinnvoll ist.
-
GVZ-Schickerin
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 7517
- Registriert: 14.01.2016, 15:59
- Beruf: Rechtsanwaltsgehilfin in einer Rechtsabteilung
Gut, danke, dann warte ich natürlich noch ab.
Liebe Grüße
Sylvia
Das Glück Deines Lebens hängt von der Beschaffenheit Deiner Gedanken ab.
Sylvia
Das Glück Deines Lebens hängt von der Beschaffenheit Deiner Gedanken ab.
-
GVZ-Schickerin
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 7517
- Registriert: 14.01.2016, 15:59
- Beruf: Rechtsanwaltsgehilfin in einer Rechtsabteilung
Hallo zusammen,
habe zu diesem Thema nochmal eine Frage.
Ich hatte im Mai 2025 einen Mahnbescheid beim Amtsgericht Hamburg gemacht und natürlich eine Gerichtskostenrechnung über EUR 91,00 erhalten. Diese wurden von der Buchhaltung auch überwiesen.
Sodann wurden in der Buchhaltung zwei Zahlungseingänge gebucht, und zwar zu spät, so dass ich die zwei Zahlungen nicht berücksichtigen konnte. Als der Vollstreckungsbescheid anstand, habe ich dem Gericht angezeigt, dass ich wegen diesen Zahlungseingängen den Mahnbescheid zurücknehmen muss, da mir diese wegen zu später Buchung nicht bekannt waren, der Mahnbescheid aber über den Rest erhalten bleibt.
Der Vollstreckungsbescheid wurde sodann im Juni erlassen und zugestellt. Nun sehe ich, dass dort, aufgrund der Streitwertreduzierung EUR 70,00 drin stehen. Über die EUR 21,00 ist bisher keine Rückzahlung seitens des Gerichts erfolgt. Aber die EUR 21,00 zu viel gezahlter GK müssten wir dann ja eigentlich zurück erhalten.
Hat da jemand Erfahrung? Kann das dauern und da kommt noch eine Rückzahlung oder sollte ich lieber mal die Differenz monieren? Irgendwie stehe ich gerade auf dem Schlauch
habe zu diesem Thema nochmal eine Frage.
Ich hatte im Mai 2025 einen Mahnbescheid beim Amtsgericht Hamburg gemacht und natürlich eine Gerichtskostenrechnung über EUR 91,00 erhalten. Diese wurden von der Buchhaltung auch überwiesen.
Sodann wurden in der Buchhaltung zwei Zahlungseingänge gebucht, und zwar zu spät, so dass ich die zwei Zahlungen nicht berücksichtigen konnte. Als der Vollstreckungsbescheid anstand, habe ich dem Gericht angezeigt, dass ich wegen diesen Zahlungseingängen den Mahnbescheid zurücknehmen muss, da mir diese wegen zu später Buchung nicht bekannt waren, der Mahnbescheid aber über den Rest erhalten bleibt.
Der Vollstreckungsbescheid wurde sodann im Juni erlassen und zugestellt. Nun sehe ich, dass dort, aufgrund der Streitwertreduzierung EUR 70,00 drin stehen. Über die EUR 21,00 ist bisher keine Rückzahlung seitens des Gerichts erfolgt. Aber die EUR 21,00 zu viel gezahlter GK müssten wir dann ja eigentlich zurück erhalten.
Hat da jemand Erfahrung? Kann das dauern und da kommt noch eine Rückzahlung oder sollte ich lieber mal die Differenz monieren? Irgendwie stehe ich gerade auf dem Schlauch
Liebe Grüße
Sylvia
Das Glück Deines Lebens hängt von der Beschaffenheit Deiner Gedanken ab.
Sylvia
Das Glück Deines Lebens hängt von der Beschaffenheit Deiner Gedanken ab.
- Anahid
- Hexe vom Dienst
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 18664
- Registriert: 22.02.2011, 10:41
- Beruf: Rechtsfachwirtin
- Software: RA-Micro
Wie kommst Du denn darauf, dass Ihr die zurück erhaltet?
Ihr hab einen MB über ..... € beantragt - GK 91 €
Wenn Ihr dann einen Teil zurücknehmt, geht dieser Teil zu Lasten Eures Mandanten - hier also wohl 21 €. Von dem Gegner ist ja nur das zu erstatten, was er rechtmäßig schuldet; nach teilweiser Rücknahme des MB dann wohl 70 € und darum steht auch nur der Betrag im VB.
Ihr hab einen MB über ..... € beantragt - GK 91 €
Wenn Ihr dann einen Teil zurücknehmt, geht dieser Teil zu Lasten Eures Mandanten - hier also wohl 21 €. Von dem Gegner ist ja nur das zu erstatten, was er rechtmäßig schuldet; nach teilweiser Rücknahme des MB dann wohl 70 € und darum steht auch nur der Betrag im VB.
-
GVZ-Schickerin
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 7517
- Registriert: 14.01.2016, 15:59
- Beruf: Rechtsanwaltsgehilfin in einer Rechtsabteilung
Ah ok. Hatte ich fast befürchtet, dass es zu unseren Lasten geht. Aber irgendwie steht man manchmal doch auf dem Schlauch. War ja auch schließlich unser Fehler.

Liebe Grüße
Sylvia
Das Glück Deines Lebens hängt von der Beschaffenheit Deiner Gedanken ab.
Sylvia
Das Glück Deines Lebens hängt von der Beschaffenheit Deiner Gedanken ab.


