GK Berufungsverfahren

Fragen zu Gerichtskosten - altes Recht bis 31.07.2013
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grete
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#1

18.02.2025, 14:33

Hallo Ihr Lieben,

wir haben in einer WEG-Sache für eine Berufung eine Kostenrechnung erhalten. Soweit korrekt

Insgesamt sind im Verfahren (I. Instanz) 8 Gebühren bezahlt worden (2 Antragsteller). Muss hier ein GK-Ausgleich vorgenommen werden (I. instanz) :patsch BIN KEINE REFA
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Anahid
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#2

19.02.2025, 11:40

Gibt es denn eine Kostengrundentscheidung, wonach Kosten auszugleichen wären? In der Regel wird erst einmal der Ausgang des Berufungsverfahrens abgewartet.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk, aber manche sind grottenschlecht verpackt! :katze2
grete
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#3

19.02.2025, 12:33

Hallo Anahid,

das war eine ganz blöde Fragestellung. Vergiss was ich geschrieben habe.

Berufung in einer WEG-Sache - zwei Streitgenossen . Wir haben eine Abrechnung über den Gesamtbetrag erhalten. Werden die Gerichtskosten nicht nach Kopfteilen verteilt? Es handelt sich streitgenossenschaftliche Vereinigung, ich finde aber im GKG nichts darüber.
DKB
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#4

19.02.2025, 13:24

§ 32 GKG besagt, das Streitgenossen als Gesamtschuldner haften, wenn das Gericht die Kosten nicht unter sie verteilt hat.
Bei gesamtschuldnerischer Haftung entscheidet der Kostenbeamte nach pflichtgemäßem Ermessen, wen er von mehreren Gesamtschuldnern in Anspruch nimmt, § 8 KostVfg. Das kann nach Kopfteilen sein, muss aber nicht. Ihr müsst dann halt Eure Ansprüche gegen den anderen Streitgenossen geltend machen.
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