KFB: Gerichtskosten werden per Kostenrechnung eingezogen?

Fragen zu Gerichtskosten - altes Recht bis 31.07.2013
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karibikblume
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#1

09.08.2024, 16:29

Hallo ihr.
Es geht um folgendes:
In einer Verkehrsunfallsache haben wir Klage eingereicht. Die 3-fachen Gerichtskosten gemäß dem Streitwert wurden unsererseits auch bezahlt, 357 €. Es sollte dann ein Sachverständiger geladen werden, weshalb wir einen Vorschuss von 2.800 € bezahlt haben.
Die Beklagte hat dann die Schadenersatzansprüche bezahlt, wir haben die Klage für erledigt erklärt und der Termin wurde aufgehoben.
Die Kosten wurden der Beklagten auferlegt.

Wir haben dann einen KFA gestellt, welcher von unseren Gebühren her auch so angenommen wurde. Lediglich die Gerichtskosten verstehe ich nicht so ganz (oder Freitagnachmittag steht mein Gehirn auf dem Schlauch...)
Uns wurden 3.138,00 € Gerichtskosten von der LOK zurückerstattet.

Im KFB steht:
Die zu berücksichtigenden Gerichtskosten betragen 554,42 €
Zahlung der Klagepartei 19 €
hiervon verrechnet auf Kostenschuld der Beklagtenpartei 19 €
Der auf die KOstenschuld der Beklagtenpartei verrechnete Betrag ist zu erstatten. Der restliche Vorschuss der Klagepartei wurde bereits zurückerstattet.
Der weitere Restbetrag in Höhe von 435,42 € wird per Kostenrechnung eingezogen.

Bedeutet das nun, dass unsere Mandantin eine Rechnung über die weiteren 435,42 € erhält? Und wenn ja, wieso, wenn doch sämtliche Kosten von der Gegenseite zu tragen sind? Und wieso steht da, wir hätten 19 € Gerichtskosten bezahlt?
pitz
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#2

09.08.2024, 16:52

Da stimmt doch irgendwas gewaltig nicht. Wenn man von den "zu berücksichtigenden Gerichtskosten (...) 554,42 €" die 19€ abzieht, bleiben ja 535,52€ übrig (und nicht 435,42€)?

Ich würde da mal bei Gericht jemanden anrufen und um Erläuterung bitten.

Andererseits habt ihr insgesamt 3.157 GK vorgeschossen und 3.138 zurückbekommen (also sind nur genau diese ominösen 19€ einbehalten worden).

Der ausstehende Betrag wird natürlich nicht von euch per Kostenrechnung eingefordert werden, sondern von der Beklagten.
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paralegal6
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#3

10.08.2024, 21:16

Eine Gebühr ist 119€, wahrscheinlich die 19€ ein Tippfehler bei der Eingabe und der Rest Folgefehler? Also die vom Gericht haben zuviel an euch erstattet, die 119 bekommt ihr ja vom Gegner (ich und erklären, weiss wer was ich meine?) Gericht hätte nur 2919 an euch zahlen dürfen. Zu den 500 GK hab ich gar keine Idee
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