Ich habe eine Akte auf dem Tisch, die ich kontrollieren soll. Bin mir selbst gerade nicht sicher.
Leistungsklage (1. Zahlungsantrag = Forderung: 3.900,00 €) nebst Feststellungsantrag (Zahlung künftig fällig werdende monatliche Forderungen bis Vertragsende).
Die Klage wurde seinerzeit beim AG mit einem bezifferten Streitwert aus dem Zahlungsantrag = 3.900,00 € eingereicht. Das hat das AG nie moniert. Nun müssen wir auf die Klageerwiderung die Replik fertigen und da aufgrund der vergangenen Zeit weitere Forderungen aus dem Feststellungsantrag mittlerweile fällig geworden sind, erhöht sich dementsprechend der Streitwert auf über 5.000,00 €.
Frage 1:
War der Streitwert für die sachliche Zuständigkeit der Klage schon falsch berechnet worden? Ich kenn die Regel mit positiver bzw. negativer Feststellungsklage, aber hier bin ich überfragt?
Frage 2:
Muss ich Verweisung beantragen oder bleibt der Rechtsstreit beim AG?
Möchte auf keinen Fall der Gegenseite Munition liefern und vor allem die Akte "sauber" wieder abgeben.
Vielen Dank
