Streitwert falsch festgesetzt

Fragen zu Gerichtskosten - altes Recht bis 31.07.2013
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paralegal6
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#1

20.01.2023, 11:41

:kopfkratz wir haben im FamR eine SW Festsetzung erhalten. Diese ist aber rechnerisch nicht richtig. Ein Rechtsmittel kann man aber hiergegen nicht einlegen. Mindestunterhalt nach Tabelle 418 €, laut Beschluss 463 €. Ausserdem wurde der Rückstand falsch (395 € vorher) berechnet. Was mache ich nun? wir machen eigentlich kein FamR. Ich weiß auch wieso :-?
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paralegal6
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#2

20.01.2023, 11:49

paralegal6 hat geschrieben:
20.01.2023, 11:41
:kopfkratz wir haben im FamR eine SW Festsetzung erhalten. Diese ist aber rechnerisch nicht richtig. Ein Rechtsmittel kann man aber hiergegen nicht einlegen. Mindestunterhalt nach Tabelle 418 €, laut Beschluss 463 €. Ausserdem wurde der Rückstand falsch (395 € vorher) berechnet. Was mache ich nun? wir machen eigentlich kein FamR. Ich weiß auch wieso :-?
die ersten 12 Monate nach Einreichung wären dann auch 12 * 395 mE wenn ich den 51 FamGKG richtig lese
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Adora Belle
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#3

20.01.2023, 13:39

Warum ist keine Beschwerde möglich? Was soll überhaupt erreicht werden?
Oliverreinhardt2
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#4

20.01.2023, 13:50

paralegal6 hat geschrieben:
20.01.2023, 11:41
:kopfkratz wir haben im FamR eine SW Festsetzung erhalten. Diese ist aber rechnerisch nicht richtig. Ein Rechtsmittel kann man aber hiergegen nicht einlegen. Mindestunterhalt nach Tabelle 418 €, laut Beschluss 463 €. Ausserdem wurde der Rückstand falsch (395 € vorher) berechnet. Was mache ich nun? wir machen eigentlich kein FamR. Ich weiß auch wieso :-?
Hallo,

schau mal hier: https://www.gesetze-im-internet.de/famg ... %20werden.

Gruß
:wink2
Gruß
Oli
:wink2
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Der Zufall geht Wege, da kommt Absicht gar nicht hin.
Zum Zeitpunkt des Postens war ich all meiner 5 Sinne (Stumpfsinn, Schwachsinn, Wahnsinn, Irrsinn und Unsinn), mächtig.
:yeah
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