Gerichtskosten Scheidungsverfahren bei VKH

Fragen zu Gerichtskosten - altes Recht bis 31.07.2013
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agen1987
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#1

10.06.2022, 08:27

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage.
Wir haben den Scheidungsantrag eingereicht. Unser Mandant hat die Gerichtskosten bezahlt.
Nun wollte ich die hälftigen Gerichtskosten von der Gegenseite, diese hat VKH mit Ratenzahlung bewilligt bekommen.
Der Rechtspfleger hat mir nun geantwortet, dass ich den Kostenausgleichsantrag zurücknehmen soll, da keine Verrechnung stattgefunden hat.
Ich dachte, wenn die Gegenseite Raten zahlt, dass man auch die Gerichtskosten noch hinzusetzen kann.
Ist das falsch?
Feldhamster
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#2

11.06.2022, 10:25

Hast du schon eine Kostengrundentscheidung?
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Liesel
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#3

13.06.2022, 11:32

Aus der SKR ergibt sich, ob eine Verrechnung stattgefunden hat. Nachdem jedoch PKH bewilligt wurde (auch bei RZ), ist dies unwahrscheinlich, da dann der Anspruch direkt durch die Staatskasse geltend gemacht wurde.
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#4

13.06.2022, 13:08

Wenn der Gegner VKH hat und als Entscheidungsschuldner gem. § 24 Nr. 1 FamGKG haftet ( was bei Endbeschluss im Verbund gegeben ist ), scheidet eine Verrechnung wegen § 26 Abs. 3 FamGKG aus. Es spielt keine Rolle, ob VKH mit oder ohne Raten bewilligt wurde, denn die VKH-Partei soll nicht über den Umweg Kostenfestsetzung Gerichtskosten wie eine reichen Partei zahlen, sondern nur im Rahmen der gerichtlichen Bestimmung gem. §§ 113 FamFG, 122 Abs. 1 ZPO ( hier eben die monatlichen Raten ). Ihr solltet daher die über Euren Hälfteanteil an den Gerichtskosten hinaus gezahlte Vorauszahlung zurückerhalten, es sei denn, der Kostenanteil Eures Mandanten ist höher als die erfolgte Zahlung.
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