Gericht die Rechnung?

Fragen zu Gerichtskosten - altes Recht bis 31.07.2013
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blizkampf
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#1

28.12.2021, 11:36

Die Fragen sind einfach:

1. Kann das Fehlen eines Titels zur Verweigerung der Annahme führen?
2. Muss ich, wenn ich eine Klage einreiche, eine Kopie an den Beklagten schicken?
3. oder muss ich eine Kopie der Klage beilegen, wenn ich vor Gericht gehe?
Muss ich die Gerichtsgebühr im Voraus bezahlen oder schickt mir das Gericht die Rechnung?

Antworten Sie mir bitte
Feldhamster
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#2

28.12.2021, 18:11

Lt. Profil bist du Student. Welches Fach?

Wir dürfen hier keine Rechtsberatung erteilen.
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