Streitwerterhöhung bei gewillkürter Prozessstandschaft

Fragen zu Gerichtskosten - altes Recht bis 31.07.2013
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LauraKatharina
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#1

27.08.2021, 12:01

Hallo alle Zusammen,
ich habe folgende Frage:

Ist es Streitwerterhöhend, wenn ich in gewillkürter Prozessstandschaft einen Betrag einklage?

Wir haben in der Sache:
Klageantrag zu 1 Schadensersatz für mich selbst
Klageantrag zu 2 Sachverständigenkosten in gewillkürter Prozessstandschaft

Das Gericht hat im Urteil nun als Streitwert lediglich den Betrag aus dem Klageantrag zu 1 festgesetzt. Ich bereite hier mal eine Beschwerde vor, aber hatte das mal jemand und hätte eine Entscheidung dazu? Finde im Internet leider nichts.

:thx vorab! :)
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Anahid
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#2

27.08.2021, 13:45

Hatte den Fall noch nicht, aber würde grundsätzlich mal von einer Zusammenrechnung der Klageanträge ausgehen. Sachverständigenkosten werden in der Regel nicht als Nebenforderungen geltend gemacht.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
LauraKatharina
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#3

27.08.2021, 14:28

Anahid hat geschrieben:
27.08.2021, 13:45
Hatte den Fall noch nicht, aber würde grundsätzlich mal von einer Zusammenrechnung der Klageanträge ausgehen. Sachverständigenkosten werden in der Regel nicht als Nebenforderungen geltend gemacht.
Ja so sehen wir das auch. Bei einer gesetzlichen Prozessstandschaft ist es wohl auch so, aber da es sich hier um eine willkürliche handelt war ich mir unsicher ob eventuell andere Gesetze gelten. Wir werden mal Beschwerde einlegen und schauen was passiert. :thx
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